Pressemeldungen

Aufgepasst bei Ferienjobs

Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung 

Ferienzeit bedeutet für viele Schüler und Studenten auch Arbeitszeit: Sie bessern ihr Taschengeld durch einen Ferienjob auf. Aber wie viel darf man dabei verdienen? Fallen Sozialabgaben an?

Hierzu gibt die Deutsche Rentenversicherung Hessen folgende Tipps:

Bis zu zwei Monate: kurzfristige Beschäftigung
Handelt es sich um einen „echten“ Ferienjob, der im Voraus auf maximal 50 Arbeitstage bzw. längstens zwei Monate begrenzt ist, dann ist das Einkommen sozialversicherungsfrei – unabhängig von der Höhe des Verdienstes. Mehrere Jobs dieser Art während eines Kalenderjahres werden allerdings zusammengerechnet.

Länger als zwei Monate: geringfügig entlohnte Beschäftigung
Dauert die Beschäftigung länger als zwei Monate, sind grundsätzlich Abgaben zur Sozialversicherung zu zahlen. Wer allerdings regelmäßig nicht mehr als 450 Euro im Monat verdient, kann sich als so genannter Minijobber von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dann zahlt lediglich der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag zur Renten- und Krankenversicherung.
 
Sonderfall Praktikum
Für Studenten im Praktikum gibt es im Bereich der Sozialversicherung zahlreiche Sonderregelungen. Die Deutsche Rentenversicherung Hessen empfiehlt daher, sich vor Aufnahme eines Praktikums bei den Sozialversicherungsträgern (Arbeitsagentur, Krankenkasse, Rentenversicherungsträger) zu informieren.

Wer Fragen hat, kann sich an das kostenlose Servicetelefon unter der Nummer 0800-100048012 oder eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Hessen wenden.
Die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit Hauptsitz in Frankfurt am Main betreut insgesamt rund 1,9 Millionen Versicherte und zahlt rund  750.000 Renten aus. Mit der Übernahme der zuvor parallel betriebenen Beratungsstellen ist der hessische Rentenversicherungsträger seit Juli 2007 auch zuständiger Ansprechpartner für die Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Bund in der Region, wenn es um Fragen rund um die Altersvorsorge geht.
Frankfurt am Main, 27. Juni 2013 - Nr. 22/2013
 
Deutsche Rentenversicherung Hessen
Referat Presse- /Öffentlichkeitsarbeit
und interne Kommunikation
Städelstraße 28, 60596 Frankfurt am Main
Postanschrift 60591 Frankfurt am Main
Telefon 069 6052-0
www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de
Ansprechpartner/in:
Astrid Morchat
Telefon 069 6052-1025, Telefax 069 6052-1036
E-Mail astrid.morchat@drv-hessen.de

Aufgepasst bei Ferienjobs

In wenigen Tagen beginnen in Hessen die Sommerferien.
Ferienzeit bedeutet für viele Schüler und Studenten auch Arbeitszeit: Sie bessern ihr Taschengeld durch einen Ferienjob auf.
Aber wie viel darf man dabei verdienen? Fallen Sozialabgaben an? Hierzu gibt die Deutsche Rentenversicherung Hessen folgende Tipps:

Bis zu zwei Monate: kurzfristige Beschäftigung
Handelt es sich um einen „echten" Ferienjob, der im Voraus auf maximal 50 Arbeitstage bzw. längstens zwei Monate begrenzt ist, dann ist das Einkommen sozialversicherungsfrei - unabhängig von der Höhe des Verdienstes.
Mehrere Jobs dieser Art während eines Kalenderjahres werden allerdings zusammengerechnet.

Länger als zwei Monate: geringfügig entlohnte Beschäftigung
Auch Aushilfstätigkeiten, die länger als zwei Monate ausgeübt werden, sind für den Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei, wenn das erzielte Arbeitsentgelt nicht mehr als 400 Euro monatlich beträgt. Bis zu dieser Verdienstgrenze handelt es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, aus der lediglich der Arbeitgeber Pauschalabgaben von derzeit 30 Prozent des Verdiensts zu entrichten hat. Jeder Ferienjobber hat die Möglichkeit, den Pauschalbeitrag des Arbeitgebers zur Rentenversicherung (15 Prozent) aus eigener Tasche auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag (derzeit 19,9 Prozent) aufzustocken. Mit dieser Investition kann er vollwertige Pflichtbeitragszeiten und somit auch volle Leistungsansprüche erwerben.

Sonderfall Praktikum
Für Studenten im Praktikum gibt es im Bereich der Sozialversicherung zahlreiche Sonderregelungen. Die Deutsche Rentenversicherung Hessen empfiehlt daher, sich vor Aufnahme eines Praktikums bei den Sozialversicherungsträgern (Arbeitsagentur, Krankenkasse, Rentenversicherungsträger) zu informieren.
Wer Fragen hat, kann sich an das kostenlose Servicetelefon unter der Nummer 0800-100048012 oder eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Hessen wenden.Die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit Hauptsitz in Frankfurt am Main betreut insgesamt rund 1,8 Millionen Versicherte und zahlt rund 750.000 Renten aus. Mit der Übernahme der zuvor parallel betriebenen Beratungsstellen ist der hessische Rentenversicherungsträger seit Juli 2007 auch zuständiger Ansprechpartner für die Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Bund in der Region, wenn es um Fragen rund um die Altersvorsorge geht.Aufgepasst bei Ferienjobs.