Pressemeldungen

B E K A N N T M A C H U N G

Betrifft: Bodenrichtwerte Stand zum 01.01.2010

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte und sonstige Wertermittlungen für den Bereich des Kreises Offenbach hat in seiner Sitzung am 08.02.2010 gemäß
§ 196 des Baugesetzbuches in Verbindung mit dem § 14 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (in den jeweils gültigen Fassungen) die Bodenrichtwerte (durchschnittliche Lagewerte für Grund und Boden), neu ermittelt.

Die für den Bereich der Gemeinde Mainhausen ermittelten Bodenrichtwerte liegen gemäß § 14 (6) der vorgenannten Verordnung in der Zeit vom

03. Mai 2010 bis 07. Juni 2010

während der Dienststunden bei der Gemeinde Mainhausen, Rheinstraße 3 zu jedermanns Einsicht offen.

Auch nach Ablauf dieser Frist hat jedermann das Recht, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Amt für Bodenmanagement Heppenheim

Europaplatz 5, 64293 Darmstadt (Telefon: 06151 / 5004-200) oder

Tiergartenstraße 7B, 64646 Heppenheim (Telefon: 06252 / 127-275)

Auskunft über die Bodenrichtwerte zu verlangen.

Gutachterausschuss

für Grundstückswerte

und sonstige Wertermittlungen

für den Bereich des Kreises Offenbach

Der Vorsitzende

gez. Prof. Pilz

Für den Gemeindevorstand der Mainhausen, den 27.04.2010

Gemeinde Mainhausen

Disser, Bürgermeisterin