Pressemeldungen

Bebauungsplan 8M

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Beteiligung
der Öffentlichkeit, Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1
des Baugesetzbuchs

Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert gemäß Artikel I des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 22.05.2007 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den bereich des Badesees, des Anglersees sowie des Campingplatzgeländes in Mainflingen beschlossen hat.

Der Geltungsbereich umfasst das Gelände des Mainflinger Campingplatzes einschließlich des in diesem Bereich gelegenen Badesees/Angelsees. Das Gelände liegt südlich der bebauten Ortslage von Mainflingen und wird

- im Nordwesten von der Zellhäuser Straße (K 185),

- im Südwesten von der L 2310 und

- im Südosten von der verlängerten Seestraße begrenzt.

Im Geltungsbereich liegen zudem die beiden Grundstücke Flur 6 Nr. 4/1 und 4/2, die unmittelbar südlich des Benzweges liegen.

Beabsichtigte Planung:

Durch diesen 2. Änderungsplan des Bebauungsplanes 8 M „Badesee Mainflingen" sollen die vorhandenen Nutzungen im Bereich des Badesees, des Anglersees und des Campingplatzgeländes bauplanungsrechtlich abgesichert und im Bereich des derzeitigen Parkplatzes an der Seestrasse ebenfalls eine Campingplatznutzung zugelassen werden. Zudem soll auf dem Grundstück Flur 6 Nr. 4/1, welches unmittelbar südlich des Benzweges bzw. südlich der Anwesen Seestraße Nr. 10 sowie Odenwaldstraße Nr. 8A, 10, 12 und 14 liegt, ein neuer Parkplatz für Badeseebesucher errichtet werden.

Zum Zwecke der Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, gegebenenfalls sich wesentlich unterscheidende Lösungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung wird ein Entwurf in der Zeit

vom 23.03.2009 bis 06.04.2009

im Rathaus der Gemeinde Mainhausen im Ortsteil Zellhausen, Rheinstraße 3, während der folgenden allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme bereitgehalten:

montags

von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

dienstags

von 09.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

mittwochs

von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

donnerstags

von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

freitags

von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Die Bediensteten des Bauamtes sind bereit, notwendige Informationen zu geben und stehen zu einer Erörterung zur Verfügung.