Pressemeldungen

Bekanntmachung

Karte Heimststrasse

Bebauungsplan „Nördlich der Heimatstraße" im Ortsteil Mainflingen

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 24.03.2009 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet nördlich der Heimatstraße im Ortsteil Mainflingen beschlossen hat.

Beabsichtigte Planung:

Durch diesen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, um im rückwärtigen Bereich der o.g. Anwesen an der Heimatstraße, die Grundstückstiefen von ca. 60 m aufweisen, eine zusätzliche Bebauung mit Wohngebäuden zu ermöglichen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Nördlich der Heimatstraße" im Ortsteil Mainflingen nebst Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der Zeit

vom 29.03.2010 bis 30.04.2010

im Rathaus der Gemeinde Mainhausen im Ortsteil Zellhausen, Rheinstraße 3, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt:

Der Geltungsbereich umfasst ausschließlich die Anwesen Heimatstraße Nr. 3 bis 19 (nur ungerade Hausnummern), wie aus nachfolgender Karte ersichtlich ist.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen der Planung während des Zeitraumes der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern.

Jedermann hat das Recht, den Planentwurf und die Begründung während der Offenlegungszeit einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich beim Gemeindevorstand der Gemeinde Mainhausen abgegeben oder bei der Gemeindeverwaltung zur Niederschrift gegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Mainhausen

Ruth Disser, Bürgermeisterin

Bekanntmachung

Bebauungsplan Nr. MZ - Z7 „Gewerbe- und Industriegebiet,

1. Änderung"

Der Bebauungsplan Nr. MZ - Z7 „Gewerbe- und Industriegebiet, 1. Änderung" im Ortsteil Zellhausen ist von der Gemeindevertretung am 04.11.2008 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) als Satzung beschlossen worden. Der Bebauungsplan mitsamt der Begründung kann im Rathaus der Gemeinde Mainhausen im Ortsteil Zellhausen, Rheinstraße 3, während der Dienststunden eingesehen werden.

Der Geltungsbereich umfasst ausschließlich das Grundstück Gemarkung Zellhausen, Flur 6 Nr. 80/4 (Anwesen Eifelstraße 4).

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Mainhausen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Mainhausen

Ruth Disser, Bürgermeisterin