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Bescheid erteilt: Kreis Offenbach gestattet Vergrämungsaktion gegen Überpopulation von Kormoranen am Königsee

Als Ausnahme gemäß § 45 Absatz 7 Bundesnaturschutzgesetz wurde von der Unteren Fischereibehörde im Kreis Offenbach die Vergrämung von Kormoranen gestattet. Ziel ist es vor allem durch Schreckschüsse die ansonsten besonders geschützte Tierart am Zellhausener Königsee zahlenmäßig zu reduzieren.

Durch diese Vergrämungsmaßnahme kann es zeitweise zu Lärmbelästigungen kommen, hierfür wird die Bevölkerung um Verständnis gebeten.