Pressemeldungen

Beschwerde gegen Bürgermeisterin Ruth Disser (SPD) abgeschlossen

Landrat Oliver Quilling (CDU) sieht keinen Widerspruch zu Auflagen

Die Presseverlautbarungen des Gemeindevorstandes und die Form der Beschlussfassung zum Haushalt 2013 und zum Haushaltskonsolidierungskonzept hatten eine Beschwerde gegen die Bürgermeisterin bei der Kommunalaufsicht zu Folge. Auf die Beanstandungen des Herausgebers des Mainhäuser Blättchens reagierte die Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 05.03.2013, welches der Bürgermeisterin in Kopie vorliegt und dem Gemeindevorstand zur Kenntnis gebracht wurde.

Die Beanstandung, dass zum Haushaltssicherungskonzept 2013 das korrekte Verfahren nicht eingehalten wurde, wies der Landrat des Kreises Offenbach zurück. Er teilt mit, dass das Verfahren den Anforderungen der Hessischen Gemeindeordnung genügt.

Nach Sichtung der Pressemitteilungen der Gemeinde Mainhausen konnte Landrat Oliver Quilling keinen Widerspruch zu den Auflagen der Kommunalaufsicht zur Haushaltsgenehmigung erkennen. Damit wurde der Vorwurf entkräftet, dass die Bürgermeisterin den Inhalt der Auflagen zur Haushaltsgenehmigung öffentlich nicht vollständig und richtig wiedergegeben habe.

Zum Vorwurf, die Verwaltungschefin habe den Wortlaut des Bürgerbegehrens in unzulässiger Art verfälscht, verwies die Kommunalaufsicht auf die Beschlusslage der Gemeindevertretung, in der der Wortlaut des Bürgerbegehrens genau übernommen wurde.

Die Tatsache, dass von der Bürgermeisterin eine Stellungnahme zu den Vorwürfen eingeholt wurde, scheint den Beschwerdeführer sehr erstaunt zu haben. In diesem Zusammenhang verweist der Landrat darauf, dass es zu den „guten Gepflogenheiten gehört, die unter der Dienstaufsicht der Kommunalaufsicht stehenden hauptamtlichen Wahlbeamten von Beschwerden gegen sie in Kenntnis zu setzen und ihnen Gelegenheit zu geben, sich dazu zu äußern.“