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Biotonnenabfuhr ab November wieder 14-tägig - Saisonale Grünschnittsammlung am 25. und 26. November

Wie in den Vorjahren und wie es auch dem aktuellen Abfallkalender entnommen werden kann, erfolgt ab 01. November die Abfuhr der Biotonnen alle 14 Tage. Erst ab April 2020 wird die Biotonnenabfuhr wieder wöchentlich angeboten. Das Umweltamt bittet die Bürgerinnen und Bürger diesen Wechsel des Abfuhrrhythmus zu beachten. Die Entsorgungsfirma Remondis weist aktuell auch darauf hin, dass infolge der Witterung in der kälteren Jahreszeit in den Tonnen oft teilweise festgefrorener Bioabfall nicht immer vollständig entleert werden kann, individuelle Nachleerungen sind hier logistisch leider nicht möglich. Deshalb bitten das Umweltamt und Remondis um Verständnis und empfehlen nassen Biomüll zum Beispiel in etwas Zeitungspapier einzuwickeln und durch zusätzliche Eingabe von etwas Papier oder Kartonage auf dem Tonnenboden das Risiko des Anfrierens in den Biotonnen zu reduzieren.

Am Montag, dem 25.11.2018, beginnend in Zellhausen und den außenliegenden Bereichen (Bezirke 1 und 2), sowie am Dienstag, dem 26.11.2018 in Mainflingen (Bezirke 3 und 4) wird die letzte saisonale Grünschnittsammlung in diesem Jahr durchgeführt. Wie auch zur Sammlung im Frühjahr, bittet das Umweltamt die Bürgerinnen und Bürger unbedingt um Beachtung und Befolgung der entsprechenden Hinweise zum Bereitstellen des Grünschnitts, wie auch auf der Rückseite des Abfallkalenders angegeben. Diese Informationen sind ebenfalls abrufbar unter www.mainhausen.de. Mitgenommen werden nur mit stabiler, biologisch abbaubarer Kordel fest verschnürte Bündel (z.B. Astwerk bis ca. 15 cm Durchmesser je Ast, maximal 1,5 Meter lang) oder kleinteiliges Grünmaterial, das in unbeschichteten Papiersäcken oder Kartons bereitgestellt wurde. Die jeweilig bereit gestellten Papierbehältnisse und Bündel dürfen nicht zu schwer sein, sollten maximal 30 kg wiegen, damit sie von einer Person gehoben werden können.

Nicht ordentlich geschnürte Grünschnitt-Bündel und in anderen Behältnissen (zur Entleerung) bereit gestelltes Grünmaterial (z.B. in Plastiksäcken, Wannen, Bütten, u.ä.) werden nicht mitgenommen. Das Heben von zu schweren Bündeln und eine Entleerung bereit gestellter Gebinde ist aus Gründen des Arbeitsschutzes nicht zulässig. Die gemeindlichen Grünschnittsäcke sind für die saisonale Grünschnittsammlung nicht zwingend erforderlich, diese kostenpflichtigen Papiersäcke (3 Euro je Stück) dienen als Verpackung für Beistellungen von Bioabfall zur regulären Abfuhr der Biotonnen.