Das Ordnungsamt weist auf unzulässige Auffahrrampen im öffentlichen Verkehrsraum hin
In den vergangenen Monaten ist vermehrt festzustellen, dass vor privaten Grundstückseinfahrten Auffahrrampen oder ähnliche bauliche Einrichtungen auf öffentlichen Straßen und Gehwegen angebracht beziehungsweise ausgelegt werden. Die Gemeinde Mainhausen weist darauf hin, dass diese Rampen in der Regel nicht zulässig sind und entfernt werden müssen.

Die Nutzung solcher Auffahrrampen kann insbesondere bei Starkregenereignissen erhebliche Probleme verursachen. Sie können den natürlichen Wasserabfluss beeinträchtigen und dadurch zu Überflutungen sowie Schäden an angrenzenden Grundstücken oder der öffentlichen Infrastruktur führen.
Darüber hinaus stellen die Rampen eine potenzielle Gefahrenquelle für Verkehrsteilnehmer dar. Besonders bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen besteht die Gefahr, dass Radfahrer, Fußgänger oder andere Verkehrsteilnehmer die Hindernisse zu spät erkennen und dadurch Unfälle verursacht werden.
Im Falle eines Schadens oder Unfalls können haftungsrechtliche Konsequenzen für die Verursacher entstehen. Die Rechtsprechung hat sich bereits mehrfach mit vergleichbaren Fällen befasst und die Verantwortlichkeit derjenigen festgestellt, die solche Hindernisse im öffentlichen Verkehrsraum anbringen.
Die Gemeinde Mainhausen bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger um gegenseitige Rücksichtnahme und appelliert an die Verantwortlichen, vorhandene Auffahrrampenzeitnah zu entfernen. Gemeinsam kann so dazu beigetragen werden, die Sicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten und mögliche Schäden sowie Haftungsrisiken zu vermeiden.
Für Rückfragen steht das Ordnungsamt unter: 06182/8900-70/-81 gerne zur Verfügung.
