Dauerhafte Beflaggung an öffentlichen Gebäuden in Mainhausen
In den vergangenen Tagen ist es vielen Bürgerinnen und Bürgern bereits aufgefallen: An öffentlichen Gebäuden in Mainhausen werden aktuell durchgehend Flaggen gehisst. Hintergrund ist eine landesweite Anordnung anlässlich des 80-jährigen Bestehens des Landes Hessen.

Für Dienstgebäude des Landes Hessen ist die Beflaggung im Zeitraum vom 24. März bis zum 31. Dezember 2026 verbindlich vorgeschrieben. Den Städten und Gemeinden wird empfohlen, sich dieser Regelung anzuschließen. Auch die Gemeinde Mainhausen folgt dieser Empfehlung und beteiligt sich an der landesweiten Beflaggung.
Was auf den ersten Blick wie eine gestalterische Entscheidung wirken könnte, unterliegt klaren gesetzlichen Vorgaben. Die Beflaggung öffentlicher Gebäude ist in Deutschland genau geregelt – sowohl hinsichtlich der Anlässe als auch der Reihenfolge der Flaggen.
So ist festgelegt, in welcher Reihenfolge die Flaggen angebracht werden: Mit Blick auf das Gebäude beginnt diese links mit der Landesflagge, gefolgt von der Bundesflagge und – sofern vorhanden – der Europaflagge. Auch besondere Tage wie der Volkstrauertag sind geregelt: An diesem wird die Beflaggung auf Halbmast gesetzt.
Mit der Beflaggung wird das Jubiläum des Landes Hessen auch in Mainhausen sichtbar und zugleich die enge Verbindung der Gemeinde mit dem Land unterstrichen.
