Pressemeldungen

Dauerthema: Autoanhänger im öffentlichen Verkehrsraum

Beschwerden häufen sich – Mehr Kontrollen angedacht

Immer wieder gehen beim Ordnungsamt der Gemeinde Mainhausen Beschwerden ein, zu Anhängern, die im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Die abgestellten Hänger reduzieren den eh schon knappen öffentlichen Parkraum und sorgen immer wieder für Ärger in der Nachbarschaft. Dies soll sich künftig ändern.

„PKW Anhänger dürfen maximal 14 Tage unbewegt im öffentlichen Parkraum stehen, danach muss der Standort deutlich verändert werden“, erläutert Bürgermeisterin Ruth Disser den rechtlichen Hintergrund und schränkt weiterhin ein: „Auch ein tägliches Benutzen des Hängers und das abendliche Abstellen auf dem gewohnten Parkplätz ist nicht möglich, da hier keine deutliche Standortveränderung feststellbar sei.“

Dies gilt für alle Fahrzeuge, die nicht aus eigener Kraft angetrieben werden. Damit sind ebenfalls Wohnwagen, einfache Anhänger aber auch ein Lastenhänger gemeint. Die Ordnungspolizei wird in der nächsten Zeit die Anhänger aufnehmen und entsprechend bei Verstößen gegen die StVO auch mit einem Verwarngeld zu belegen. Im Wiederholungsfall kann das Verwarngeld auch verdoppelt werden.

„Wir bitten daher darum, Anhänger aller Art auf dem eigenem Grundstück ab zuparken“, so Ruth Disser, „Parkplätze sind nicht unendlich und sollten für den tatsächlichen Parkbedarf bereit stehen.“