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Deutsche Rentenversicherung: Freiwillige Rentenbeiträge nicht vergessen- Zahlungsfrist endet am 31. März 2012

Freiwillige Rentenbeiträge für das Jahr 2011 können nur noch bis zum 31. März 2012 eingezahlt werden. Eine Fristverlängerung gibt es nicht. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Hessen in Frankfurt am Main hin.

Durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen erhöht sich nicht nur die spätere Rente. Durch sie können auch Wartezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt und Anwartschaften aufrechterhalten werden. Letzteres ist für Versicherte wichtig, die vor 1984 mindestens fünf Beitragsjahre haben und seither keine Pflichtbeiträge mehr zahlen. Das sind beispielsweise nicht mehr berufstätige Hausfrauen. Sie können die Anwartschaft auf eine Erwerbsminderungsrente nur durch lückenlose und fristgerecht gezahlte freiwillige Beiträge sichern. Wird dies versäumt, genügt schon eine Beitragslücke von einem Monat, um die Anwartschaft zu verlieren. Diese kann dann nur noch durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung neu entstehen.

Freiwillig Versicherte können den Betrag zwischen dem monatlichen Mindestbeitrag von 79,60 Euro und dem monatlichen Höchstbeitrag von 1.094,50 Euro beliebig wählen. Weitere Informationen gibt es bei den Auskunfts- und Beratungsstellen, am gebührenfreien Servicetelefon unter 0800 – 1000 48 012 sowie den Versichertenältesten der Deutschen Rentenversicherung Hessen oder im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de.

Die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit Hauptsitz in Frankfurt am Main betreut insgesamt rund 1,8 Millionen Versicherte und zahlt rund 750.000 Renten aus. Sie ist der Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Altersvorsorge und Rehabilitation.