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Disser widerspricht Kreis- und Schulumlage für 2011

Kompensationsumlage wurde nicht berücksichtigt

Nachdem einige Städte im Kreis Offenbach der Empfehlung des Hessischen Städtetages gefolgt sind, hat sich auch die Mainhäuser Bürgermeisterin zu dem Widerspruch gegen die Kreis- und Schulumlage entschlossen.

Der vorläufige Bescheid weist eine für 2011 zahlbare Kreis- und Schulumlage von 4.538.400 € aus. Hinzu kommt die neue Kompensationsumlage von 115.200 €.

Die neue Umlage führt zu einer zusätzlichen Belastung der kreisangehörigen Kommunen zugunsten der Landkreise und kreisfreien Städte und wurde durch den Hessischen Landtag, im Rahmen des Finanzausgleichsänderungsgesetzes 2011 (FAG-Änderungsgesetz 2011), in der Dezembersitzung beschlossen.

Nach Einschätzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes (HSGB) sind wichtige Teile des FAG-Änderungsgesetzes 2011 verfassungswidrig, denn nach Art. 137 Abs. 5 Satz 1 der Verfassung des Landes Hessen hat der Staat den Gemeinden und Gemeindeverbänden die zur Durchführung ihrer eigenen und der übertragenen Aufgaben erforderlichen Geldmittel im Wege des Lasten- und Finanzausgleichs zu sichern. Durch das FAG-Änderungsgesetz 2011 werden wichtige Steuerbeteiligungen der kommunalen Ebene gekappt, ohne dass das Land untersucht hätte, ob die Vorgaben des Art. 137 Abs. 5 Satz 1 HV noch gewahrt sind.

Die „Kompensationsumlage" ist, laut HSGB, aus mehreren Gründen angreifbar: So fließt ihr Aufkommen überwiegend aus den kreisangehörigen Städten und Gemeinden an die der kreisfreien Städte. Letztere haben pro Kopf der Bevölkerung deutlich höhere eigene Steuereinnahmen als die kreisangehörigen Gemeinden. Der HSGB hat diesen „Finanzausgleich von finanzschwächer zu finanzstärker" bereits im Gesetzgebungsverfahren mit Nachdruck kritisiert.

Da gegen die Festsetzung der Kompensationsumlage der Rechtsbehelf des Widerspruchs nicht gegeben ist, konnte nur der Widerspruch gegen die Kreis- und Schulumlage erfolgen. Allerdings geht die Mainhäuser Verwaltungschefin davon aus, dass nur durch eine Verfassungsklage die neue Umlage abgewendet werden kann.