Pressemeldungen

Disser wiederholt Forderung aus dem Jahr 2008:

Land Hessen muss endlich handeln

Nachdem das Thema Straßenbeiträge die Mainhäuser Politik der letzten Jahre bestimmte, hat das Verwaltungsgericht nun über die Erhebung von Straßenbeiträgen sehr eindeutig „Recht gesprochen", wie die Urteile in Egelsbach und Dietzenbach zeigen.

„Gerade jetzt", stellt Bürgermeisterin Disser fest und erklärt, dass die eingerichtete Kommission zwischenzeitlich auf einem guten Weg ist, in dieser Angelegenheit zu einer Lösung zu kommen. „Ein Kompromiss zu finden, der für alle Parteien, die betroffenen Anlieger, die Politik und die Gemeinde, akzeptabel ist, war und ist die Zielsetzung der Kommission." Diese Aufgabenstellung sollte sich, nach Auffassung der Verwaltungschefin, auch nicht durch die neue Rechtslage ändern.

Allerdings erneuert die Bürgermeisterin heute den Vorwurf an die Hessische Landesregierung, den sie bereits im Jahr 2008 schriftlich an das zuständige Ministerium gerichtet hatte.

Denn schon vor 2 Jahren erklärte die Verwaltungschefin in einer Presseverlautbarung: „Für nicht tragbar hält die Mainhäuser Bürgermeisterin jedoch die Tatsache, dass die Kommunen und auch die Kreise in Hessen derart unterschiedlich mit der Beitragserhebungspflicht umgehen. Hier ist die Landesregierung gefordert, um ein einheitliches Handeln für die Zukunft zu erreichen. Nach Auffassung der Bürgermeisterin sollten die gesetzlichen Vorgaben entweder überall umgesetzt werden oder das Land Hessen hebt die Verpflichtung für alle Kommunen auf."

Die Forderung der Bürgermeisterin, nach einer einheitlichen Regelung, beantwortete das Ministerium und legte fest, dass die Verpflichtung zur Erhebung der Straßenbeiträge an der Haushaltssituation der Kommune gekoppelt sei. Des Weiteren wurde mitgeteilt, dass bereits 82 % der 352 hessischen Kommunen eine Straßenbeitragssatzung hätten und dass Kommunen, deren Haushalte ausgeglichen seien, keine Satzungen erlassen haben.

Im Weiteren zog sich das Ministerium aus der Verantwortung und verwies auf das Selbstverwaltungsrecht von Kommunen.

„Diese Auffassung kann das Ministerium heute, angesichts der neuen Rechtsprechung, nicht mehr aufrecht halten", so Bürgermeisterin Disser, „das Land kann nicht auf die Selbstverwaltung hinweisen, wenn es ihm passt und bei anderen Dingen, wie z.B. bei der Mindestverordnung im Bereich Kindergärten, diesen Grundsatz aushebeln."

Solange es das Land weder finanziell oder in anderer Form trifft, gilt die verfassungsmäßige Selbstverwaltung bei anderen Punkten greift noch nicht mal das Konnexitätsprinzip.

„Es müssen endlich landesweit einheitliche Regelungen her und zwar in vielen Bereichen", fordert die Bürgermeisterin und bezieht hier auch feste Regelungen bezüglich der Größe der Parlamente und der Grundsteuer B mit ein.