Pressemeldungen

Durchführung des Tiergesundheitsgesetzes und der Geflügelpestverordnung

Mit Schreiben vom 18.11.2016 hat der Fachdienst des Kreises Offenbach-Veterinärwesen und lebensmittelrechtlicher Verbraucherschutz eine Allgemeinverfügung zum Schutz von der sogenannten Vogelgrippe herausgegeben.

Die Gemeinden des Kreises Offenbach haben dabei die zuständigen Behörden bei Maßnahmen für die anzeigepflichtige Tierkrankheit zu unterstützen.

Vorsorglich weisen wir daraufhin, dass beim Auffinden von toten Vögeln jeglicher Art während der Verwaltungsstunden das Ordnungsamt der Gemeinde Mainhausen unter 06182-8900/70-72-76 zu verständigen ist.

Außerhalb der Verwaltungsstunden ist die Feuerwehr unter der bekannten Telefonnummer 112 zu verständigen.

Die aufgefundenen Tiere werden dann mit Einsatz von Schutzmaßnahmen aufgenommen und an das zuständige Veterinäramt verbracht.

Auch wenn das Virus für den Menschen nicht gefährlich ist, so bitten wir trotzdem eindringlich, die Kadaver nicht mit bloßen Händen aufzunehmen. Verständigen Sie bitte, wie beschrieben das Ordnungsamt/Feuerwehr.

Der Kreis Offenbach hat bereits eine amtliche Bekanntmachung in dieser Angelegenheit ins Netz gestellt unter  http://www.kreis-offenbach.de/PDF/2016_11_19_Tierseuchenbeh%C3%B6rdliche_Allgemeinverf%C3%BCgung_zum_Schutz_vor_der_avi%C3%A4ren_Influenza_Aufstallungspflicht_Verbot_der_Durchf%C3%BChrung_von_Veranstaltungen_auf_denen_V%C3%B6gel_gehandelt_oder_ausgestellt_werden_.PDF?ObjSvrID=1856&ObjID=4680&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts

Für Fragen steht das Ordnungsamt natürlich zu Verfügung.