Pressemeldungen

Einbringungsrede zum Haushalt 2024

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Sehr geehrte Damen und Herren der Gemeindegremien,
Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer,

in der gestrigen Sitzung des Gemeindevorstandes wurden der Entwurf des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 festgestellt. Dieser Entwurf wird Ihnen heute zur weiteren Beratung und Beschlussfassung übergeben. Dabei handelt es sich bei dem Entwurf um einen einjährigen Haushaltsplan.

Dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf liegen die derzeitigen Steuerschätzungen vom September 2023 zugrunde. Üblicherweise veröffentlicht das Hessische Ministerium der Finanzen zum Jahresende einen Finanzplanungserlass, der aktuelle Steuerschätzungen beinhaltet. Daher ist es ggf. erforderlich, die Zahlen anzupassen. Der Haushaltsentwurf wird der Gemeindevertretung rechtzeitig vorgelegt, damit eine Verabschiedung des Haushaltsplanes 2024 entsprechend der gesetzlichen Vorgaben noch im laufenden Jahr erfolgen kann. Weiterhin ist aufgrund des Wechsels der Finanzsoftware und der damit verbundenen Übernahme aller Finanzdaten und Konten in das neue System ein frühzeitiger Abschluss der Konten erforderlich.

Der Entwurf enthält wie immer die Daten zu Erträgen, Aufwendungen, Investitionen und Darlehensaufnahmen bzw. Tilgungen. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes ist den Unterlagen beigefügt.

Den Erträgen von 30.029.135 Euro stehen Aufwendungen von 29.962.190 Euro gegenüber. Dadurch ergibt sich ein Überschuss im Ergebnishaushalt von 66.945 Euro.

Zu den größten Einnahmepositionen gehört der Einkommensteueranteil der Gemeinde, der aufgrund der derzeit bekannten Steuerschätzung in Höhe von 7.630.000,00 Euro veranschlagt wird. Das Gewerbesteueraufkommen wird auf 6.440.000,00 Euro geschätzt. Dieser Schätzung liegen die zu erwartenden Steuerzahlungen der in Mainhausen tätigen Gewerbebetriebe zugrunde.

Das Aufkommen der Grundsteuer B wird in Höhe von 2.330.000,00 Euro veranschlagt.

Die Auswirkungen der Grundsteuerreform 2025 sind noch nicht absehbar.

Die kommunalen Hebesätze der Gemeinde Mainhausen liegen in allen Bereichen unter den durchschnittlichen Hebesätzen des Landkreises Offenbach.

 

Hebesatz

Durchschnitt Kreis Offenbach

Hebesatz

Gemeinde Mainhausen

Gewerbesteuer

371

357

Grundsteuer A

376

276

Grundsteuer B

620

494

Hundesteuer

Ersthund 70,00€

Ersthund 36,00€

Bei der Hundesteuer ist der Steuersatz der Gemeinde Mainhausen für den Ersthund mit 36,00 Euro der niedrigste im Kreis Offenbach.

Nachdem die Gemeinde Mainhausen im Jahr 2023 keine Schlüsselzuweisung aus Landesmitteln bekommen hat, wird sie im Jahr 2024 voraussichtlich einen Betrag in Höhe von 3.500.000,00 Euro erhalten.

Bei den Gebührenhaushalten Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Abfallbeseitigung sind keine Erhöhungen vorgesehen, obwohl auch hier aufgrund der allgemeinen Inflation Preissteigerungen erwartet werden müssen. Die drei Bereiche sind in Aufwendungen und Erträgen in etwa kostendeckend.

Anders verhält es sich beim Bestattungswesen. Hier entsteht ein Defizit in Höhe von 411.400 Euro, das aus allgemeinen Steuermitteln ausgeglichen werden muss.

Die Gebührenordnung wurde im letzten Jahr angepasst und die Gebühren wurden in vielen Teilen bis an die zumutbaren Grenzen erhöht. Weiterhin wurden weitere Maßnahmen ergriffen, die langfristig deutliche Mehrerträge einbringen bzw. Kosten einsparen. Bis sich diese Änderungen auswirken, wird jedoch einige Zeit vergehen. So wurden beispielsweise die Ruhefristen der Urnenwandfächer von 40 auf 15 Jahre reduziert. Dies bedeutet, dass eine Grabstätte im selben Zeitraum 2,5 mal so oft verkauft werden kann. Daraus resultieren einerseits Mehreinnahmen und andererseits Minderausgaben, da keine neuen Urnenwände / Gräber geschaffen werden müssen.

Zu den größten Ausgabepositionen gehören:

die Kreisumlage in Höhe von 5,2 Millionen Euro

die Schulumlage in Höhe von 2,7 Millionen Euro

die Gewerbesteuerumlage in Höhe von 630.000 Euro

die Heimatumlage in Höhe von 375.000 Euro

Die Personalaufwendungen betragen insgesamt 8.392.000 Euro. Davon entfällt ein Anteil in Höhe von ca. 4 Millionen Euro allein auf die gemeindlichen Kindertagesstätten.

An die beiden kirchlichen Kindertagesstätten und den freien Träger sind Zuschüsse in Höhe von ca. 1,4 Millionen Euro vorgesehen.

Hier wirkt sich zum einen der aktuelle Tarifabschluss aus, welcher zu einer Steigerung der Personalkosten um rund 10% führt und zum anderen die bevorstehende Eröffnung der Kita im Mainfächer, welche mit einem entsprechenden Personalzuwachs einhergeht.

Notwendige Investitionen sind hierbei noch nicht enthalten. Hier sind die Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene erneut massiv gefordert, die Kommunen besser finanziell auszustatten. Insbesondere das Versprechen der Landesregierung an die Eltern für die „kostenfreie“ Vormittagsbetreuung in den ersten 6 Stunden im Ü3-Bereich, erweist sich für die Kommunen als teures Unterfangen. Während das Land Hessen die Zuschüsse prozentual um 2% pro Jahr steigert, steigen die tatsächlichen Kosten Inflationsbedingt um ein Vielfaches. Inzwischen muss der Löwenanteil der Kosten durch die Kommunen getragen werden. Hier sollte gelten „wer verspricht muss auch seinen Verpflichtungen nachkommen“.

Für kommunale Jugendaktivitäten ist ein Betrag von 50.000,00 Euro und für die Betreuungseinrichtungen an den Grundschulen ca. 200.000,00 Euro vorgesehen.

Die für Mainhäuser Kinder tätigen Tagesmütter erhalten einen Zuschuss in Höhe von voraussichtlich 75.000,00 Euro, damit die Betreuung gesichert ist.

In der Haushaltsplanung sind Beträge für Investitionen in Höhe von insgesamt ca. 6.300.000,00 Euro vorgesehen. Davon entfallen:

- 295.000 Euro – für Feuerwehrgeräte, einschließlich einer Ersatzbeschaffung für ein Logistikfahrzeug

- 3,9 Millionen Euro - Rathausneubau

- 300.000 Euro - Einrichtung Kindertagesstätte Mainfächer

- 950.000 Euro - Investitionen im Straßenbau

Aufgrund dieser erheblichen Investitionen wird eine Kreditaufnahme in Höhe von 4.370.000,00 Euro erforderlich. Gleichzeitig werden Altschulden in Höhe von 560.000 Euro getilgt.

Auf folgende Sachverhalte möchte ich Sie ausdrücklich hinweisen:

Es ist den Fraktionen unbenommen weitere Anträge zu Ausgaben zu stellen.

Dabei bitte ich jedoch zu beachten, dass weitere Aufwendungen oder Investitionen zwangsläufig eine höhere Kreditaufnahme zur Folge hätten.

Weiterhin bitte ich zu beachten, dass beide Bauabteilungen, der Fachbereich Tiefbau und Infrastruktur und der Hochbau und Gemeindeentwicklung mit den bisher vorgesehenen Maßnahmen in Millionenhöhe vollständig ausgelastet sind. Weitere Aufgaben können durch diese Abteilungen aktuell nicht übernommen werden.

Insgesamt können wir trotz der sehr großen Herausforderungen, die vor uns liegen von einem sehr guten und im Ergebnishaushalt ausgeglichenen Haushaltsplan sprechen. Erkennbar ist auch in diesem Jahr wieder die Fortsetzung der immer größer werdenden Herausforderungen für die Kommunen. Immer mehr Aufgaben werden übertragen oder durch gesetzliche Vorgaben erforderlich. So trägt die Kommune allein in diesem Jahr ein Defizit von fast 5 Millionen Euro im Bereich der Kinderbetreuung (Kita und Schule). Dies entspricht rund einem Sechstel des gesamten Haushaltsvolumens und ist auf Dauer nicht mehr allein zu stemmen. Hier benötigen wir und andere Kommunen dringend eine bessere finanzielle Unterstützung von Land und Bund. Wir alle sind uns sicher einig, dass die Kinder die Zukunft unserer Gemeinde sind und jeder investierte Euro ein guter Euro ist, aber auf Dauer ist diese Herausforderung nicht allein zu stemmen. 

Sehr geehrte Damen und Herren der Gemeindevertretung, es ist nunmehr Ihre Aufgabe den vorgelegten Entwurf zu prüfen und zu beraten. Damit die Gemeinde ihre zahlreichen freiwilligen Leistungen und die vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen zu Jahresbeginn erfüllen kann, sollte der Haushaltsplan für das Jahr 2024 spätestens in der Sitzung am 12.12.2023 beschlossen werden.

Wie auch im Vorjahr, biete ich Ihnen hierzu gemeinsam mit den Mitarbeitern der Fachbereiche meine Unterstützung zur Klärung notwendiger Fragen an.

Bei allen Fachbereichsverantwortlichen bedanke ich mich für die kompetente Unterstützung bei der Aufstellung dieses Haushaltsplanes für das Jahr 2024.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.