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Erlass von Kindergartengebühren beschlossen

Eltern in den Einrichtungen der kirchlichen und freien Träger sollen ebenfalls entlastet werden

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mainhausen hat in ihrer Sitzung am 23.06.2020 zwei weitreichende Beschlüsse gefasst:

  1. Für die Monate April 2020 bis einschließlich Juni 2020 werden die Gebühren auf Grundlage der vereinbarten Betreuungsart und Betreuungszeit monatlich tag-genau im Verhältnis zu den Werktagen im Monat berechnet und erhoben. Die Differenz zu der laut Gebührensatzung zu erhebenden Gebühren wird erlassen.Das Essensgeld ist unabhängig von den Regelungen für die Tage zu bezahlen, an denen das Kind an der Verpflegung durch die Einrichtung teilgenommen hat.

  2. Der Gemeindevorstand wird zudem beauftragt, Kontakt mit den kirchlichen und freien Trägern der Kindertagesstätten aufzunehmen und auf eine gleichlautende Vereinbarung hinzuwirken. Über das Ergebnis soll die Gemeindevertretung umgehend informiert werden.

Der zweite Beschluss war notwendig, da die Gemeindevertretung hier keine Entscheidungskompetenz hinsichtlich eines Erlasses hat, weil keine vertraglichen Regelungen mit den Eltern in diesen Einrichtungen bestehen. Es bestand jedoch Einvernehmen, dass auch die Eltern, deren Kinder außerhalb der gemeindlichen Einrichtungen betreut werden, finanziell unterstützt werden. Voraussetzung ist, dass der jeweilige Träger der Einrichtung die Regelungen für die Gemeindeeinrichtungen übernimmt, da auch diese Eltern von den Einschränkungen während der Corona-Krise ebenfalls massiv betroffen waren. In diesem Fall wird den anderen Trägern der Einnahmeausfall aus der Gemeindekasse erstattet. Die Gemeindeverwaltung wird daher mit den kirchlichen und dem freien Träger Kontakt aufnehmen, um diese über die Möglichkeit der Elternentlastung zu informieren.

Unter der Bezeichnung „tag-genau“ ist gemeint, dass das Kind in dem genannten Zeitraum an manchen Tagen überhaupt betreut wurde. Dabei wird nicht berücksichtigt, ob entgegen der vereinbarten Betreuung von beispielsweise 6 Stunden eine Betreuung wegen der Corona-Krise evtl. nur an 4 Stunden möglich war. Wegen der diversen Feiertage in den letzten Monaten, war eine Betreuung ohnehin nicht durchgängig möglich. Der Erste Beigeordnete Torsten Reuter, der hier mit seinem Vorschlag für die gemeindlichen Einrichtungen die Initiative ergriffen hat, ist auf die Entscheidung der beiden kirchlichen Träger und der Villa Kunterbunt über die Teilnahme am Verfahren gespannt. Allgemein wird hier ein „mittlerer fünfstelliger Betrag“ an Einnahmeausfällen für die Gemeinde und an Zuschüssen für die 3 Träger erwartet. Dieser Aufwand ist jedoch notwendig und wegen der zahlreichen Einschränkungen bei den Familien in den letzten Monaten gerechtfertigt.