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Erneute Hiobs-Botschaft aus Wiesbaden

Finanzplanungserlass der Landesregierung knebelt die Kommunen

Wirklich gut zu sprechen ist Mainhausens Bürgermeisterin zurzeit sicher nicht auf die Schwarz-Grüne Landesregierung, die dem Herbsterlass nun einen weitere Anordnung mit Vorschriften zu Haushaltsführung hessischer Städte und Gemeinden folgen lässt. „Für eine Kommune wie Mainhausen, mit einem durchaus akzeptablen Fehlbetrag und einem stetigen fortschreitendem Schuldenabbau, ist dieser Finanzplanungserlass unfassbar“, schimpft die Bürgermeisterin, „von der Selbstbestimmung einer Kommune kann keine Rede mehr sein.“

Neben den Orientierungsdaten für die Finanzplanung bis 2018 enthält der Erlass weitere aufsichtsrechtliche Vorgaben für die Haushaltsgenehmigung im Jahr 2015. Insbesondere Festlegungen zur Reduzierung der Defizite im Ordentlichen Ergebnis der kreisangehörigen Kommunen die nicht dem Schutzschirm unterliegen. „Die kommunalen Haushalte sollen bis 2017 ausgeglichen sein und ein Mindestkonsolidierungsbeitrag zwischen 40,00 € und 75,00 € je Einwohner und Jahr ist einzuhalten. Sonst erfolgt keine Genehmigung. Bei einer Gemeinde in der Größenordnung von Mainhausen mit rund 9000 Einwohner sind das mindestens 360.000 €/Jahr. „Mit diesen Vorgaben durch CDU-Innenminister Peter Beuth müssten die geplanten Investitionen weiter auf ein Minimum runtergefahren werden. Dies möchte ich keinesfalls akzeptieren“ so Ruth Disser. „Es gilt doch die Werte der Gemeinde, also die Gebäude und Straßen, zu erhalten. Wenn Reparaturen unterbleiben und notwendige Sanierungen weiter geschoben werden, ist die Nutzbarkeit der Einrichtungen tatsächlich über kurz oder lang in Frage gestellt.“

Der für die Bürgermeisterin jedoch schwerwiegendste Punkt ist die klare Anordnung:

„Der Haushalt einer defizitären Kommune ist grundsätzlich nicht genehmigungsfähig, wenn der Hebesatz der Grundsteuer B nicht mindestens zehn Prozent über dem Landesdurchschnitt in der jeweiligen Gemeindegrößenklasse liegt.“ Für Mainhausen heißt dies, die Landesregierung fordert eine Anhebung des Grundsteuer-Hebesatzes auf 359 Prozentpunkte. Bisher liegt der Hebesatz bei 290 Prozentpunkten.

„Wir und nahezu alle anderen Kommunen im Land werden damit durch die Landesregierung gezwungen, die Bürger weiter zu belasten. Entscheidungsfreiheit und Kommunale Selbstverwaltung werden damit weiter von einer Landesregierung mit Füßen getreten, die in ihrem Haushalt ebenfalls ein erhebliches Defizit aufweist und ständig Aufgaben an die Städte und Gemeinden delegiert.“, so Ruth Disser. Die Bürgermeisterin kündigt weiteres Rechnen seitens der Verwaltung an. Der Landeserlass wird den Gemeindevertretern umgehend zu Kenntnis gegeben.