Erweiterung Tempo 30 im OT Mainflingen
Auf der Zellhäuser Straße in Mainflingen wird Tempo 30 ausgeweitet – und das auf einem der meistbefahrenen Abschnitte im Ort: Täglich passieren hier über 4.000 Fahrzeuge in beiden Richtungen. Grundlage sind zwei neue Fußgängerüberwege, die im Zuge des barrierefreien Umbaus der Bushaltestellen entstanden sind – für mehr Sicherheit, insbesondere für Kinder, Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Mobilitätseinschränkungen.

Schon bei der Temporeduzierung auf der Brüder-Grimm-Straße lagen der Gemeinde Mainhausen zahlreiche Anträge von Anwohnerinnen und Anwohnern vor, die 30 km/h auch für den Bereich bis nach der Kurve in Richtung Zellhausen auszuweiten. Dies war damals aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlagen nicht möglich. Bürgermeister Frank Simon hatte zugesagt, diesen Abschnitt weiter im Blick zu behalten und auf eine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu setzen. Inzwischen gab es eine Änderung der Straßenverkehrsordnung: Auch Fußgängerüberwege gelten nun als schutzwürdige Einrichtungen und ermöglichen eine Anordnung von Tempo 30.
Die neuen Zebrastreifen reagieren auf einen hohen Querungsbedarf und bislang fehlende gesicherte Möglichkeiten in diesem Bereich. Sie schaffen zudem einen deutlich sichereren Übergang – insbesondere für Kinder und Jugendliche auf dem Weg zum Jugendspielfeld, zum Badesee und zum Fußballplatz.
Die Straßenverkehrsbehörde hatte eine Ermessensabwägung zwischen mehr Sicherheit für die schwächsten Verkehrsteilnehmer und einer geringen zeitlichen Verzögerung im fließenden Verkehr vorzunehmen. In dieser Abwägung überwiegt die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger – insbesondere von Kindern, Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Mobilitätseinschränkungen – gegenüber den Belangen des fließenden motorisierten Verkehrs. Eine reduzierte Geschwindigkeit verkürzt den Anhalteweg erheblich und minimiert das Unfallrisiko an den neuen Überwegen entscheidend.
Da die Distanz zur bereits bestehenden Temporeduzierung ab Brüder-Grimm-Straße 21ziemlich genau 350 Meter beträgt, ist die Geschwindigkeitsbegrenzung für eine durchgängige, klare Regelung nun durchgehend angeordnet. Die Gemeinde Mainhausen bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer – insbesondere im Interesse der Fußgängerinnen und Fußgänger sowie der Anwohnerinnen und Anwohner – um Beachtung der neuen Regelung und um eine rücksichtsvolle Fahrweise.
