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Es hat überhandgenommen


„Warum sich Verstorbene oder Hinterbliebene für ein Urnenwandgrab entscheiden hat unter-schiedliche Gründe, jedoch entscheidet man sich für eine pflegefreie Bestattungsform“, stellt Bürgermeisterin Ruth Disser einleitend fest und weist daraufhin, dass es schon möglich ist  vor der Urnenwand Kerzen, kleine Pflanzen oder ähnliches abzustellen.

„Das hat aber in den letzten Jahren Ausmaße angenommen, die nicht mehr vertretbar sind.“  Von diesem Umstand besonders  betroffen sind die Urnenwandgräber in den unteren Reihen. Diese sind zugestellt von Pflanzschalen, Laternen oder Figuren und sorgen mittlerweile für wachsenden Ärger bei den Grabinhabern.

Daher wird seitens der Friedhofsverwaltung auf den § 30 Allgemeine Vorschriften Absatz 6 der Friedhofsordnung verwiesen. „Hier ist klar festgelegt, dass oberhalb und unterhalb der Urnenwände das Abstellen von Blumenschmuck, Blumenschalen nicht gestattet ist und die Friedhofsverwaltung, diese entfernen darf“, erläutert die Verwaltungschefin die vorgeschriebene Regelung.

Bisher wurde das Abstellen von Blumenschmuck "stillschweigend geduldet". Das wäre auch in Zukunft möglich, aber nur wenn jeder mit der nötigen Rücksichtnahme auf andere Blumen oder anderes vor der Urnenwand abstellt. Jeder trauert um einen geliebten Menschen, das soll jeder in Würde tun können und dazu gehört auch, dass jeder die Möglichkeit dazu hat.

Die Friedhofsverwaltung appelliert nochmal an alle Grabinhaber, den Blumenschmuck in geeigneter Größe  abzustellen, so dass jeder ungehindert an seine Grabstelle kann, ohne vorher erst Pflanzgefäße umzuräumen.