Pressemeldungen

Freiflächen-Photovoltaikanlage in Mainhausen

Der gutachterlichen Sichtweise steht EU-Gesetzgebung entgegen


Im Jahr 2011 wurde das Projekt Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Gelände der Sendefunkanlage Mainflingen angestoßen. „Eine Studentengruppe der Hochschule Frankfurt hatte eine Potentialanalyse für erneuerbare Energien im Regionalverband Frankfurt/Rhein-Main erstellt“, erläutert Bürgermeisterin Ruth Disser zunächst die Hintergründe des Projektes, „ein Projekt behandelte die Möglichkeit eines „Solarparkes“ auf dem Gebiet der „Sendefunkstelle Mainflingen“.“  
In der Studie bezüglich der Sendeanlage sind zwei Szenarien berechnet. Einmal mit 5 m Abstand zwischen den Modulen und einmal mit 10 m Abstand. Je nach Abstand könnten 36 % bzw. 19 % der Mainhäuser Haushalte mit Strom versorgt werden.
 
Das Ergebnis und die Studie wurde im September 2011 in der Bürgerversammlung vorgestellt und mündete in einen Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung, der im Oktober 2011 gefasst wurde. Danach wird die Umsetzung eines Solarparks mit großer Mehrheit begrüßt und unterstützt. Gleichzeitig wurde der Gemeindevorstand gebeten eine Verträglichkeitsanalyse in Auftrag zu geben. „Angesichts der Ausweisung der Fläche, als Natura 2000-Gebiet und als FFH-Gebiet war bereits seinerzeit klar, dass, bevor wir in die eigentlichen Planungen eines Solarparks gehen, vor allem der Flächenstatus verändert werden muss. Der erste Schritt hierzu war eine FFH-Verträglichkeitsprüfung“, stellt die Verwaltungschefin fest und zitiert aus ihren Ausführungen zur Begründung des Grundsatzbeschlusses.

Die heute vorliegende Verträglichkeitsprüfung besagt, dass von den rund 85 ha Untersuchungsfläche ca. 24 ha für eine Solarflächenanlage genutzt werden könnten, ohne den Tatbestand der Verschlechterung zu erfüllen und den Erhaltungszielen des Schutzgebietes zu widersprechen. „Aufgrund des Prüfungsergebnisses schien, aus gutachterlicher Sicht, eine Genehmigung des Vorhabens durchaus möglich“, erläutert Frau Prof. Dr. Martina Klärle. Diese Ansicht teilte die Genehmigungsbehörde in einem Abstimmungsgespräch allerdings nicht. „Ohne detaillierter auf die FFH-Verträglichkeitsprüfung einzugehen, machten die Vertreter des Regierungspräsidiums Darmstadt deutlich, dass, nach ihrer Auffassung, eine PV-Anlage auf Teilflächen der Sendefunkanlage den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes widersprechen würde.“
 
Daran änderte auch weitere Gespräche bisher nichts. Diese starre Haltung widerspricht, nach Auffassung von Prof. Dr. Klärle den heutigen Notwendigkeiten. „Der allgemeine Ruf nach erneuerbaren Energien wird immer lauter. Uns allen ist klar, dass Energie irgendwie gewonnen werden muss, vor allem mit Blick auf das Abschalten der Atomkraftwerke.“
     
„Gerade wir hier in Mainhausen, wollen weder den Erhalt der Atomkraftwerke und wir wollen auch nicht den weiteren Ausbau von Kraftwerken, wie Staudinger“, führt Ruth Disser mit Blick auf die Mainhäuser Vergangenheit und die bereits erfolgten Abwehrkämpfe aus und stellt fest, Mainhausen sei bereit, die erforderliche Energie mittelfristig anderweitig zu erzeugen. Dazu aber müssen Flächen bereitgestellt werden, Flächen zur Nutzung von Sonnen- oder Windkraft.“ 
Das in Rede stehende Gelände bietet sich geradezu an. Es ist eingezäunt, zum Schutz einer Anlage ein wichtiger Aspekt, und es besteht bereits eine Form der Stromversorgung.

Für Frau Prof. Dr. Klärle ist das Vorgehen der Genehmigungsbehörden sehr unverständlich, „da es Innerhalb Deutschlands schon mehrere Freiflächen- Photovoltaikanlagen innerhalb von FFH Gebieten gibt.“  Als Beispiele benennt sie die Solarparks Buckenhof in VG Uttenreuth (Mittelfranken), Gnötzheim (Unterfranken) und in Mederns (Ostfriesland).