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Gemeindefinanzkommission: Weg zu einer besseren Finanzausstattung der Kommunen weiter offen!

Die letzte Sitzung der Gemeindefinanzkommission hat noch keinen Durchbruch für eine bessere

Finanzausstattung der Kommunen gebracht. Insbesondere die Einschätzungen zu dem Prüfmodell zum

Ersatz der Gewerbesteuer (so genanntes FDP-Modell: höhere Beteiligung der Kommunen an der Umsatzsteuer und kommunaler Hebesatz auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer) gehen weit auseinander.

Während die Kommunalen Spitzenverbände und die Mehrzahl der Länder das Prüfmodell verwerfen, insbesondere weil damit die Einnahmesituation der strukturschwachen Kommunen noch weiter

verschlechtert würde, sieht der Bund in dem Modell zur Abschaffung der Gewerbesteuer eine Alternative.

In der Kommission ist vereinbart worden, sowohl weitere Varianten des Prüfmodells zu untersuchen als auch Elemente aus einem Vorschlag der Stiftung Soziale Marktwirtschaft mit zu prüfen. Alle bisher vorliegenden Ergebnisse aus den umfänglichen Prüfungen der Arbeitskreise in der Arbeitsgruppe „Kommunalsteuern" der Gemeindefinanzkommission lassen allerdings nur einen Schluss zu: eine umsetzbare Alternative zur Gewerbesteuer, die den Anforderungen der Kommunen gerecht werden könnte und für alle Beteiligten auch praktikabel sein würde, ist nicht vorhanden.

Daher ist ausdrücklich zu begrüßen, dass in der Arbeitsgruppe „Kommunalsteuern" der Gemeindefinanzkommission das von den Kommunalen Spitzenverbänden vorgeschlagene Kommunalmodell eingehend geprüft werden soll. Das Kommunalmodell sieht eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlagen und die Einbeziehung von Selbstständigen und Freiberuflern in die Gewerbesteuer vor.

Die Gewerbesteuer ist und bleibt die beste wirtschaftskraftbezogene Steuer für die Kommunen.

Die Arbeitsgruppe „Standards" der Gemeindefinanzkommission hat die Position der Kommunalen Spitzenverbände bestätigt, wonach nachhaltige Verbesserungen der Kommunalfinanzen nur durch Veränderungen bei den Sozialausgaben und nicht über eine Flexibilisierung oder Absenkung von Standards erreicht werden können. Daher wird die Arbeitsgruppe „Standards" sowohl ihre Prüfungen von Standards mit und ohne Lastenverschiebungen zwischen den öffentlichen Ebenen fortsetzen als auch insbesondere

Maßnahmen zur Neuausrichtung der Finanzierung von Sozialausgaben untersuchen.

In der Kommissions-Arbeitsgruppe „Rechtsetzung" zeichnen sich im Hinblick auf die Beteiligung der

Kommunen an der Kostenfolgenabschätzung von Gesetzen bessere Regelungen ab. Allerdings ist seitens

des Bundes und der Länder nicht zu erwarten, dass diese eine Verankerung von kommunalen Beteiligungsrechten im Grundgesetz unterstützen werden.

Eine abschließende Sitzung der Gemeindefinanzkommission soll im Herbst 2010 stattfinden.