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Gemeindevorstand soll nicht erhöht werden

Gemeindevorstand soll nicht erhöht werden

Mehr als 1.000 Unterschriften an Bürgermeisterin Disser übergeben

Mit diesem Zuspruch hatten selbst die Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen die Vergrößerung des Gemeinevorstands nicht gerechnet. „Wir hatten keine Zweifel am Gelingen, aber dass die Bürgerinnen und Bürger selbst die Initiative ergreifen und eigenständig Unterschriften sammeln hat uns überrascht und sehr gefreut. Es zeigt, dass die Bevölkerung sensibel und aufmerksam ist und sich nicht mehr alles gefallen lässt", so Uwe Haalboom, Sprecher und Initiator des Bürgerbegehrens.

Die Unterschriftenaktion wurde erst am 20. Juli gestartet, als bereits 3 Wochen der ursprünglich 6 wöchigen Frist verstrichen waren. Hinzu kamen für die Initiatoren erschwerte Bedingungen durch die hessischen Sommerferien. Und trotzdem konnten in nur 18 Tagen fast 1000 Unterschriften gesammelt werden.

Die Anzahl der Unterschriften stieg vom gestrigen Freitag bis zur Übergabe an Bürgermeisterin Ruth Disser im Rathaus Mainflingen noch um weitere 132 auf insgesamt 1.090 Unterschriften.

{images}Zum weiteren Vorgehen erklärt die Verwaltungschefin, dass nun die Verwaltung die vorgelegten Unterschriftenlisten und den Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheides sorgfältig prüfen müsse.

Bereits bei der Übergabe stellte Ruth Disser fest: „Die Unterschriftenlisten beinhalten den Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheides, eine Fragestellung, eine Begründung, einen Kostendeckungsvorschlag und die Vertretungsberechtigten." Des Weiteren gingen die Informationen jeder Unterschrift voran, wodurch ein Mindestinformationsstand über die zur Entscheidung stehenden Frage bei der Unterzeichnung sichergestellt ist. Eine genaue Prüfung der Formalien erfolgt durch die Gemeindeverwaltung mit juristischer Unterstützung, sofern erforderlich.

„Ein Bürgerbegehren ist darauf gerichtet einen Bürgerentscheid herbeizuführen. Es hat viele Gemeinsamkeiten mit einem Wahlvorschlag für eine Kommunalwahl, hier sind ebenfalls Unterstützerunterschriften notwendig", erläutert Ruth Disser und begründet damit, dass mit dem Unterschriftenquorum eine ausreichende Unterstützung des Anliegens sichergestellt werden soll.

Die letzte Kommunalwahl war im Jahr 2006, vom Statistischen Landesamt wurden 6.960 Wahlberechtigte ermittelt. Davon 10 % sind 696 erforderliche Unterschriften.

{images2}Jeder Wahlberechtigter darf nur einmal unterschrieben haben. Mehrfache Unterschriften sind unwirksam. Die Gemeindeverwaltung wird nun die Wahlberechtigung der Unterzeichner prüfen. Diese Prüfung kann nur im Einwohnermeldeamt erfolgen. Dort muss geprüft werden, ob die Unterzeichner Deutsche im Sinne des Art. 116 GG oder Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der EU sind, ob sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und ob sie mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen. Weiterhin wird geprüft, ob nicht das Wahlrecht weggefallen ist (Straf- oder Betreuungsverfahren). Wenn festgestellt wird, dass bei Unterzeichnern das Wahlrecht nicht gegeben ist, ist die Unterschrift ungültig.

Die Entscheidung über die die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens liegt, nach erfolgter Prüfung der Formalitäten ausschließlich bei der Gemeindevertretung.

„Der Gesetzgeber sieht vor, dass der Bürgerentscheid entfällt, wenn die Gemeindevertretung die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beschließt. In diesem Fall wäre", nach Auffassung der Initiative, „die Aufhebung des Beschlusses auf Erhöhung der Anzahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes sicher ein gangbarer Weg"

Abschließend sagte Bürgermeisterin Disser zu, das bis zur abschließenden Entscheidung der Gemeindevertretung bzw. des Bürgerentscheides der strittige Beschluss nicht vollzogen wird.