Pressemeldungen

Gremieninformation zum flächendeckenden Breitbandausbau

Bau und Betrieb eines flächendeckenden NGA-Breitbandnetzes im Kreis Offenbach - Fördermittel des Bundes und des Landes - Stand des Ausschreibungsverfahrens

1.   Stand des Vergabeverfahrens

Der Kreis Offenbach hat am 11.11.2015 das Vergabeverfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den Bau und Betrieb eines flächendeckenden NGA-Breitbandnetzes im Kreis Offenbach in den Ausschreibungsblättern bekanntgemacht, nachdem die letzte Gemeindevertretung am 09.11.2015 den Zustimmungsbeschluss gefasst hat und somit alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden in das Verfahren einbezogen sind.

Zwischenzeitlich hat der Kreis die beiden im Teilnahmewettbewerb qualifizierten Unternehmen zur Abgabe eines Angebots im Verhandlungsverfahren aufgefordert, allerdings wegen der sehr langwierigen Verhandlungen zur Verbindlichmachung des Eigenausbaus durch die Firma Milde Software Solutions erst am 04.03.2016 (also etwa einen Monat später als ursprünglich geplant). Die Abgabefrist für die Indikativen Angebote wurde vom Kreis auf Bitten eines Bieters wegen der Komplexität der einzureichenden Angebote bis zum 18.05.2016 verlängern. Die Komplexität der Angebote ist auch deswegen gestiegen, weil die (auf die Ausschreibungsunterlagen übertragenen) Anforderungen der Förderrichtlinie des Bundes recht streng sind. Dies verschafft dem Kreis wiederum ein klareres Bild über die tatsächlichen Ausbauverpflichtungen und eine bessere Kontrollmöglichkeit über die erreichten Bandbreiten nach dem Ausbau.

Nach dem jetzigen Zeitplan des Verfahrens soll der Ausbau im September 2016 starten.

2.   Stand der Fördermittelverfahren

Erst nach Bekanntmachung des Vergabeverfahrens (11.11.2015) wurde der Erste Aufruf zur Antragseinreichung für die Förderung von Infrastrukturprojekten nach der Bundesrichtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ veröffentlicht (16.11.2015). Der dort vorgesehene Regelablauf „Markterkundung – Interessenbekundung/Wirtschaftlichkeitsanalyse – Fördermittelantrag – Vergabeverfahren“ war nicht mehr möglich; die sehr umfangreichen Antragsdetails sind aber nur entweder über ein Interessenbekundungsverfahren/eine Wirtschaftlichkeitsanalyse oder über das Angebotsverfahren im Vergabeverfahren selbst zu erhalten, wobei die Aufarbeitung der Angebotsunterlagen für das Fördermittelantragsverfahren trotzdem noch sehr aufwendig ist. Jedenfalls mit der Verlängerung der Angebotsabgabefrist bis zum 18.05.2016 ist ein Förderantrag im laufenden Zweiten Aufruf ohnehin nicht mehr möglich, da hier die Anträge bis zum 29.04.2016 einzureichen sind. Es wäre also zwingend jedenfalls der Dritte Aufruf abzuwarten. Allerdings erscheint die Beantragung aus den folgenden Gründen für das Ausbauprojekt des Kreises Offenbach auch unabhängig vom Zeitfaktor nicht (mehr) sinnvoll:

Die Anforderungen an die Auswahl des Beihilfe- und Fördermodells sind nicht mehr erfüllbar: Ein Interessenbekundungsverfahren ist während des laufenden Vergabeverfahrens nicht mehr möglich; eine Wirtschaftlichkeitsanalyse würde erheblich Zeit und Geld kosten und wäre auch nur eine Betrachtung im Nachhinein, weil sie die Entscheidung, ob das Betreibermodell oder das Wirtschaftlichkeitslückenmodell ausgewählt wird, ja nicht mehr beeinflussen kann. Die Entwicklung der Antragsunterlagen in der letzten Zeit ebenso wie klare Positionierungen des Bundesbreitbandbüros haben aber verdeutlicht, dass entweder ein Interessenbekundungsverfahren oder aber eine Studie zwingend vorgelegt werden müssen für die Beantragung der Fördermittel.

Der Fördersatz beträgt nach der Bundesförderrichtlinie Breitband maximal 50 % der zuwendungsfähigen Kosten; die Förderhöhe hängt ab vom Erreichen sog. Scoringpunkte, die im Vergleich zu den anderen eingereichten Projekten ermittelt werden (Förderbedarf, Projekterfolg im Hinblick auf erreichte Bandbreiten, effizienter Mitteleinsatz, Nachhaltigkeit). In Anbetracht dessen, dass das Projekt zwar ein kreisweites ist, aber das der Beihilfe (und damit auch den Fördermitteln) zugängliche Projektgebiet der weißen Flecken sehr kleinteilig und zersplittert ist, erscheinen die Chancen auf Erreichen einer hohen Scoringpunktzahl eher gering. Die Erfahrung zeigt, dass die Bewertung der Scoringpunkte von Förderaufruf zu Förderaufruf strenger wird, womit die Chancen immer schlechter werden.

In Anbetracht dieses Umstands soll auf einen Fördermittelantrag nach dem Bundesförderprogramm verzichtet und das Vergabeverfahren zügig fortgeführt werden, um einen zeitnahen Ausbau zu gewährleisten. Der Kreis Offenbach wird unabhängig vom laufenden Ausschreibungsverfahren im Rahmen der neuen „Strategie Digitales Hessen“ prüfen, inwieweit z.B. im Rahmen der Anbindung von Schulen oder anderen öffentlichen Gebäuden oder im Rahmen der Mittelstandsförderung weitere Ausbauprojekte mit Fördermitteln unterstützt werden können – Details sind hierzu aber noch nicht bekannt. Für Landesfördermittel gibt es derzeit neben dem Strategiepapier nur einen Entwurf für eine Förderrichtlinie (teilweise an den Bundesfördermitteln orientiert) vom Dezember 2015, dessen Inkrafttreten und Umfang jedoch noch nicht absehbar sind.

Nochmals sei betont, dass eine etwaige Inanspruchnahme von Fördermitteln nichts an der Kostenbeteiligung des Kreises in Höhe von 1/3 der Kosten bzw. max. 1 Mio. für das gesamte Kreisgebiet ändert.

3.   Ausgeschriebene Bandbreiten

Die Kommunen hatten in ihren Beschlüssen vom Herbst 2015 u.a. der Änderung der Verwaltungsvereinbarung dergestalt zugestimmt, dass das Ausbauziel 50 Mbit/s für alle Ausbaugebiete nur noch mit 30 Mbit/s gefordert werden sollte, weil die weitergehende Anforderung zu exponentiell angestiegenen Ausbaukosten und korrespondierend zu einer exponentiell angestiegenen Wirtschaftlichkeitslücke geführt hätte.

Im Rahmen der Diskussion um die Fördermittelrichtlinie des Bundes ist das Ausschreibungsziel für die mit Beihilfe geförderten Gebiete nun in Übereinstimmung mit den Vorgaben aus der NGA-Rahmenregelung sowie aus der Förderrichtlinie des Bundes wie folgt definiert:

Der Ausbau erfolgt so, dass technisch die Leistungen nach VDSL2-Standard (oder gleichwertig) für 95% aller im Zielgebiet liegenden Anschlüsse erfüllt werden. Konkret ist für diese privaten und gewerblichen Endnutzer (also alle Anschlüsse) eine Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s Download und 5 Mbit/s Upload am Abschlusspunkt der Linientechnik an den jeweiligen Gebäuden (APL) sicherzustellen.

Darüber hinaus hat der Konzessionsnehmer in diesem Gebiet unter Berücksichtigung des Einsatzes von Vectoring, sobald der Einsatz von Vectoring zulässig ist, für mindestens 85 % der Anschlüsse Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s im Download und mindestens 10 Mbit/s im Upload herzustellen.

90% der Anschlüsse, die keine Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Download und 5 Mbit/s im Upload erreichen, sollen eine Breitbandversorgung erreichen, die mindestens den ADSL2-Standard (oder gleichwertig) erfüllen.

Maximal 0,5% aller Anschlüsse im Zielgebiet können dementsprechend eine schlechtere Versorgung als vorstehend beschrieben aufweisen.

Alle Breitbandanschlüsse im Zielgebiet müssen zumindest eine Verdoppelung der bereits bestehenden Breitbandversorgung erfahren.

Damit ist sichergestellt, dass das direkte Ausbauziel von 30 Mbit/s für 95 % aller Anschlüsse erreicht wird, aber für wenigstens 85 % der Anschlüsse im Ausschreibungsgebiet auch die Zielmarke von 50 Mbit/s gilt (allerdings mit Hilfe von Vectoring, während die 30 Mbit/s ohne Vectoring zu erreichen sind).