Pressemeldungen

Grundsteuerreform in Hessen

Gut vorbereitet!

Wir möchten Sie gerne über die neue Grundsteuer in Hessen, die ab dem Jahr 2025 umgesetzt wird, informieren. Bereits im laufenden Jahr 2022 sind die Kommunen und die Finanzämter im Land darauf angewiesen, dass alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung ihrem Finanzamt eine nur wenige Angaben umfassende Erklärung zum Grundsteuermessbetrag einreichen. 

dr-hauptamt

Hier bekommen Sie die wichtigsten Informationen, damit Sie für die Erklärungsabgabe gerüstet sind. Weitere Auskünfte zur Erklärung können ausschließlich von den Finanzämtern gegeben werden. Die Kommunen übernehmen hier keine Beratungen.

Hier finden Sie die Checklisten und weitere Informationen, damit Sie schon jetzt die wichtigsten Fragen für sich klären können.

Bitte beachten Sie, dass die Checklisten ausschließlich Ihrer Information dienen. Bei den Checklisten handelt es sich nicht um Vordrucke zur Erklärung. Senden Sie deshalb bitte keine der Checklisten ausgefüllt an die Hessische Steuerverwaltung. Vielen Dank!