Pressemeldungen

Haushaltsberatungen 2009

Kommunalaufsicht hat sich eingeschaltet

Die nächste Runde in Sachen Haushaltsberatungen der Gemeinde Mainhausen hat nunmehr die Kommunalaufsicht eingeläutet. Bereits im April wurde auf die rechtlichen Bestimmungen hingewiesen, die besagen, dass die Haushaltssatzung vor Beginn des Haushaltsjahres durch die Gemeindevertretung zu verabschieden ist. In diesem Zusammenhang sah die Kommunalaufsicht eine Verabschiedung des Haushalts 2009 in der Sitzung vom 26. Mai 2009 für dringend geboten an. Erneut nimmt Bürgermeisterin Disser Bezug auf den bisherigen Beratungsverlauf seit Einbringung des Haushaltsplanentwurfs am 09. November 2008. „Schon im Dezember 2008 fand der sogenannte Blättertermin statt", erläutert Disser, „ein Termin an dem an zwei Abenden der Haushaltsplanentwurf gemeinsam gesichtet, Fragen gestellt und beantwortet wurden. Ein Termin allerdings an dem die FDP-Fraktion nicht anwesend war."

Offene Punkte aus dem Blättertermin und weitere schriftliche Anfragen der CDU-Fraktion beantwortete Bürgermeisterin mit den Schreiben vom 27. Januar 2009. Danach folgten die Fraktionsanträge zum Haushaltsplanentwurf und die Kostenermittlung durch die Verwaltungschefin vom 05. Mai 2009. Die beiden Sitzungen der Ausschüsse vom 05. und 12. Mai verliefen, nach Auffassung der Verwaltungschefin, wieder einmal ohne Ergebnis und eine Verabschiedung des Haushaltsplanes für 2009 sieht sie in weitere Ferne gerückt. Da die Verabschiedung des Haushaltsplanes 2009 kein Tagesordnungspunkt der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 26. Mai 2009 ist, sah sich die Kommunalaufsicht nunmehr gezwungen zu handeln. So heißt es im Schreiben vom letzten Freitag: „Die Gemeindevertretung hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt, jedoch spätestens in ihrer Sitzung am 26.05.2009, die Haushaltssatzung mit -plan 2009 zu beschließen .... Für den Fall, dass die Gemeinde diese Frist nicht einhält, wird eine kommunalaufsichtliche Anweisung nach § 139 mit Anordnung der Ersatzvornahme nach § 140 HGO zu erlassen sein." „Bei einer Ersatzvornahme sind freiwillige Leistungen im Jahr 2009 tabu", erklärt Disser, „lediglich Pflichtleistungen und Mittel für vertragliche Pflichten sind dann noch möglich. Freiwilliges, wie die Ferienspiele, die Vereinsförderung und die geplante Seniorenwoche können damit nicht stattfinden. Daran sollten die Fraktionen bei ihrer Verzögerungstaktik denken. Damit entsteht auch ein Schaden für die Gemeinde Mainhausen, da der in Aussicht gestellte Zuschuss für den Erweiterungsbau verfallen kann."