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Haushaltsgenehmigung 2017/2018 liegt vor

Doppelhaushaltssatzung und -plan durch Kommunalaufsicht genehmigt

In der Gemeindevertretersitzung vom 07.02.2017 wurde der Doppelhaushaltssatzung und -plan für die Jahre 2017 und 2018, dem Haushaltskonsolidierungskonzept und dem Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb die Zustimmung des Gemeindeparlaments erteilt. Bereits wenige Tage später wurden die umfangreichen Unterlagen mit den Anträgen auf die erforderlichen Genehmigungen an die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung eingereicht.

„Mit einem Schreiben, dass bei uns am 03. Mai 2017 einging, teilt uns die Aufsichtsbehörde vertreten durch Landrat Oliver Quilling mit, dass sämtliche Genehmigungen erteilt werden“, informiert Bürgermeisterin Ruth Disser. Dabei handelt es sich um die Kassenkredite für die Jahre 2017 und 2018 in Höhe von jeweils 5.720.000 Euro, die Kreditaufnahmen für 2017 und 2018 in Höhe von 2.274.800 Euro bzw. 2.300.000 Euro und die Kreditaufnahme für den Eigenbetrieb von 150.000 Euro. „Es wurde damit allen Anträge der Gemeindeverwaltung vollständig entsprochen, Kürzungen bei den Kassenkrediten oder den Kreditaufnahmen wurden nicht vorgenommen,“ so die Verwaltungschefin. In ihrem Schreiben betont die Aufsichtsbehörde besonders, dass den „Leitlinien zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte und Handhabung der kommunalen Finanzaufsicht“ entsprochen wurde.

Weiterhin weist die Behörde auf folgendes hin: 
„Hervorzuheben sind die Erhöhungen der Realsteuerhebesätze. …  Die Hebesätze entsprechen damit den geforderten Erlassvorgaben. Dies trägt in erheblichem Maße zur Sicherung des Haushaltsausgleichs bei. Herauszustellen ist die besondere Aktualität der im Doppelhaushalt 2017/2018 dargestellten Werte: Der Jahresabschluss für das Jahr 2015 wurde bereits aufgestellt und geprüft.“ Damit wurde diversen Erlassen entsprochen.

Die Genehmigung der Haushaltssatzung hat zur Folge, dass sämtliche in der Planung enthaltenen Maßnahmen nunmehr zügig angegangen werden können. Auch die sogenannten „Freiwilligen Leistungen“, dazu gehören beispielsweise die Vereinszuschüsse, können ausgezahlt werden.

Mit der Genehmigung wird somit wieder ein neues Kapitel in der Haushaltsplanung aufgeschlagen. Die Gemeindeverwaltung ist bezüglich ihrer Vorhaben und Verpflichtungen vollumfänglich handlungsfähig.