Illegale Entsorgung von Renovierungsabfällen
Im Gemeindegebiet wurden erneut größere Mengen Bauschutt in öffentlichen Abfallbehältern entlang von Wegen und Plätzen festgestellt. Nach Art des Materials handelt es sich nach unserer Einschätzung um Abfälle aus einer Bad- oder Küchenrenovierung.

Öffentliche Abfallbehälter sind ausschließlich für kleinere Alltagsabfälle vorgesehen. Bau- und Renovierungsabfälle dürfen dort nicht entsorgt werden.
Durch das erhebliche Gewicht werden die Behälter beschädigt. Eingebrachte Säcke reißen auf, der Inhalt verteilt sich und muss von den Mitarbeitenden des Bauhofs händisch eingesammelt und gesondert entsorgt werden. Dieser Mehraufwand geht zulasten der Allgemeinheit.
Der Gemeinde liegen bereits Hinweise aus der Bevölkerung vor. Diese werden geprüft. Weitere Maßnahmen werden bei Bedarf eingeleitet. Sollten Sie entsprechende Beobachtungen gemacht haben, können diese telefonisch oder via Mail bei der Gemeinde gemeldet werden. (Tel. 06182-89000, owi@mainhausen.de)
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die illegale Entsorgung von Abfällen eine Ordnungswidrigkeit darstellt und entsprechend verfolgt wird.
Renovierungsabfälle und Bauschutt sind ordnungsgemäß bei einem Entsorgungsfachbetrieb abzugeben.
