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KfW-Förderung grundsätzlich verbessert: Jetzt auch einzelne Energiesparmaßnahmen förderfähig

Die „Hessische Energiespar-Aktion" informiert:

Zum 01.01.2009 hat die KfW-Förderbank in aller Stille ihre Programme für energieeffizientes Sanieren von Altbauten verbessert. Wer an seinem Gebäude nur eine einzelne Energiesparmaßnahme ausführen will, der bekommt jetzt Fördergeld, wenn er einen Antrag bei seiner Hausbank stellt. Bisher mussten Hauseigentümer Förder-Pakete mit mind. 3 Maßnahmen ausführen, um in den Genuss der Förderung zu kommen. Die Ausführung von Einzelmaßnahmen war zuvor nur in der Darlehensvariante, nicht aber als Zuschuss förderfähig. Damit ist nun endlich Schluss. Die Förderung wurde den Bedürfnissen von Millionen von Hauseigentümern in Deutschland angepasst. Es ist sehr sinnvoll, Energiesparmaßnahmen mit ohnehin anstehenden Erneuerungsmaßnahmen am Gebäude zu verbinden. Wer z.B. eine neue Dacheindeckung braucht, weil sein Dach undicht wurde, der sollte auch gleich sein Dach dämmen. Das geht nun mit den neuen Förderbedingungen optimal.

Neben den Einzelmaßnahmen: Außenwanddämmung, Dachdämmung, Obergeschoßdeckendämmung, neuen Fenstern und der Kellerdeckendämmung ist auch der Einbau eines Brennwertkessels (mit hydraulischem Abgleich) förderfähig. Noch einmal: Alle diese Maßnahmen werden als Einzelmaßnahmen gefördert. Hauseigentümer können zwischen einer Kreditförderung (Gesamtsumme momentan zu 2,57 % Zins) und einem Zuschuss (5 % der förderfähigen Kosten) wählen.

„Jetzt gibt es auf der Förderseite keine Hemmnisse mehr", sagt Werner Eicke-Hennig von der Hessischen Energiespar-Aktion. „Ich kann Hauseigentümern nur raten, alle künftigen Erneuerungsmaßnahmen mit einer Energiespartechnik nach KfW zu verbinden. So kann Ihr Gebäude Schritt für Schritt zum Energiesparhaus werden. Nutzen Sie Ihre Chance. Die momentan noch etwas niedrigeren Energiepreisen bleiben gewiss nicht so."

Die KfW stellt Mindestanforderungen an die Maßnahmen, die sie fördert. Damit erreichen Sie eine gute Qualität. Führen Sie sich aber vor Augen, dass wesentlich hochwertigere Ausführungen schon heute der Standard sind und die Mehrkosten in der Regel gering sind: Eine Außenwanddämmung muss z.B. 14 cm stark (Wärmeleitfähigkeit des Dämmmaterials 0,035 W/(mK)), eine Dachdämmung 16 cm stark ausgeführt werden (Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/(/mK)). Beim Brennwertkessel müssen auch die Heizwassermengen pro Heizkörper neu eingestellt werden, damit die Brennwertnutzung auch richtig funktioniert.

Es handelt sich um die folgenden KfW-Förderprogramme: Programm 143: Wohnraum Modernisieren ÖKO-PLUS, hier werden der Brennwertkessel und die Neufenster gefördert. Das Programm 430 ist das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, in dem alle Dämm-Maßnahmen am Gebäude nun einzeln gefördert werden.

Alle aktuellen Förderrichtlinien unter www.kfw.de oder unter www.foerderdata.de

Weitere Informationen: Unter www.energiesparaktion.de gibt es 14 Energiesparinformationen mit detaillierten Hinweisen zu den wichtigsten Energiespartechniken sowie eine Energieberaterliste.

Die „Hessische Energiespar-Aktion" ist ein Projekt des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung.