Knotenpunkt Babenhäuser Straße/ Taunusstraße erhält neue Verkehrsführung
Gültigkeit ab 01 Juli 2010
Der Knotenpunkt Babenhäuser Straße/ Taunusstraße muss eine neue und sichere Verkehrsführung erhalten. Zu diesem Ergebnis kommen Polizei und Ordnungsamt anlässlich einer Ortsbesichtigung.
„Bisher war die ohnehin schmale Taunusstraße in einem kurzen Teilbereich zwischen Obergärtenstraße und Babenhäuser Straße so beschildert, dass eine Zufahrt direkt auf die Babenhäuser Straße mittels Verkehrszeichen 267 StVO (Verbot der Einfahrt) nicht zulässig war", erläutert Bürgermeisterin Ruth Disser, "ausgenommen hiervon waren die Radfahrer."
Aus Richtung Babenhäuser Straße war der Verkehr so geregelt, dass Fahrzeuge bis zu einem tatsächlichen Gewicht von 2,8 Tonnen einfahren durften. Allerdings hielten sich sehr viele Verkehrsteilnehmer nicht daran und es war an der Tagesordnung, dass Schwerlastfahrzeuge von der Babenhäuser Straße in die Taunusstraße abbogen.
Dabei kam es teils gefährlichen Situationen, die Abbiegenden aus Richtung Babenhausen fuhren auf die gegenläufige Fahrbahn und der Gegenverkehr wiederrum musste eine Vollbremsung vollführen. Das dies noch dazu in einer ohnehin unübersichtlichen Kurve geschah hatte erschwerenden Charakter.
Dieser Gefahrenbereich soll nunmehr entschärft werden. Dazu ist eine geänderte Verkehrsführung erforderlich.
Ab dem 01. Juli 2010 wird die Zufahrt in die Taunusstraße aus der Babenhäuser Straße wird mit dem Verkehrszeichen 267 StVO verboten.
Zudem wird der kurze Bereich in der Taunusstraße zur Einbahnstraße ausgeschildert.
Auf der Babenhäuser Straße wird beidseitig ein Abbiegen in die Taunusstraße mit Verkehrszeichen 209-30 StV0 (vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus) verboten.