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"Komunalaufsichtsrechtliche Anweisung"liegt vor

Die Gemeindevertretung wird angewiesen innerhalb eines Monats Haushaltssatzung zu beschließen

Wie nicht anders zu erwarten ging die kommunalaufsichtsrechtliche Anweisung am 03. Juli 2009 bei der Gemeinde Mainhausen ein. „Diese Anweisung ist mehr als nur deutlich", stellt Bürgermeisterin Disser fest.

Die Gemeindevertretung wird darin aufgefordert, innerhalb eines Monats, eine Haushaltssatzung für 2009 zu beschließen. Sollte die Frist ungenutzt verstreichen, wird die Kommunalaufsicht die geforderte Haushaltssatzung im Wege der „Ersatzvornahme" erlassen.

Im ersten Teil, dem Sachverhalt, schildert die Kommunalaufsicht die bisherigen Stationen in der „unendlichen Geschichte" Haushaltsberatungen in Mainhausen. Von der Haushaltseinbringung der Bürgermeisterin bis zum ersten Erinnerungsschreiben der Kommunalaufsicht vom 27.04.09 und dem darauf folgenden Schriftwechsel. Mit diesen Ausführungen ist, nach Auffassung der Bürgermeisterin, auch die diesbezügliche Anfrage der FDP-Fraktion aus der letzten Gemeindevertretersitzung beantwortet.

Für die Kommunalaufsicht „sind keine Rechtsgründe ersichtlich, die die Gemeindevertretung der Gemeinde Mainhausen daran hindern würden, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan zu beschließen." In diesem Zusammenhang wird auch festgestellt, dass die Gemeinde bereits im letzten Jahr auf die doppelte Buchführung umgestellt hat und somit ein besonderer Beratungsbedarf für das Jahr 2009 nicht mehr abzuleiten sei.

„Sofern der vom Gemeindevorstand festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung nicht den Vorstellungen der Gemeindevertretung entspricht, hat die Gemeindevertretung die Möglichkeit, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan ihren Vorstellungen entsprechend anzupassen", heißt es in der Anweisung wörtlich. Darüber hinaus hat sich die Gemeindevertretung durch ihre Beschlüsse zum Feuerwehrhaus Zellhausen und zum DLRG-Fahrzeug selbst an die Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Jahr 2009 gebunden.

Den in der Sitzung vom 26.05.2009 gefassten Zurückweisungsbeschluss nannte die Kommunalaufsicht „unverständlich, somit nicht hinreichend" und „rechtswidrig".

Nach nochmaliger Prüfung betont Bürgermeisterin Disser, dass auch der Zurückweisungsbeschluss und der Beschluss zur Kostenfreigabe aus der Sitzung vom 30.06.2009 nicht zulässig sind. Mit dem Zurückweisungsbeschluss fordern die Fraktionen von CDU, FDP und UWG den

Gemeindevorstand auf, einen neuen Entwurf, für den alle Verfahrensvorschriften des § 97 HGIO gelten, auf- und festzustellen. In den Haushaltsentwurf sind alle bestehenden Anträge zum Haushalt 2009 (Siehe Tagesordnung der 38. Sitzung der Gemeindevertretung vom 30.06.2009 TOP 5.1 bis 5.26) einzuarbeiten mit dem Ziel, dass der Ergebnishaushalt ausgeglichen ist und die Kreditaufnahme nicht erhöht wird.

„Die drei Fraktionen wollen ca. 3,4 Millionen € mehr ausgeben, aber keine höheren Kredite und kein Defizit und sie wollen, dass ich deren Probleme löse", so Ruth Disser, „außerdem ist mir schleierhaft, wie so „erfahrene Kommunalpolitiker" auf die Idee kommen können, dass Änderungsanträge, die bisher nicht richtig beraten und schon gar nicht beschlossen wurden, in einen Haushaltsplanentwurf eingearbeitet werden sollen. Es gibt keine eindeutige Beschlusslage und somit keine Begründung für eine Veränderung des Haushaltsplanentwurfs."

Für die Verwaltungschefin ist es ebenfalls an den Haaren herbeigezogen, wenn ein Beschluss zum Haushaltsplan 2009 von der Vorlage einer Eröffnungs- und Schlussbilanz abhängig gemacht werden soll. Ein Blick ins Gesetz und eventuell auch eine Schulung könnte den Fraktionen zu mehr Einblick in die Wirklichkeit verhelfen.

Nachdem die Mehrheitsfraktionen nunmehr alle Mahnungen, Erklärungen, Aufforderungen und Bitten in den Wind geschlagen haben, können sie jetzt im Schreiben der Kommunalaufsicht lesen, dass „die Voraussetzungen für eine gesetzeskonforme Beratung und Beschlussfassung mit der Einbringung des Haushalts vorgelegen haben."

Die Verwaltungschefin wird nun den beiden Beschlüssen zum Haushaltsplan aus der Sitzung vom 30.06.2009 formell widersprechen und sich wegen einer möglichen Sondersitzung der Gemeindevertretung mit dem Vorsitzenden des politischen Gremiums in Verbindung setzen.

Weiterhin bekräftigt die Bürgermeisterin nochmals ihr bereits mehrfach gemachtes Angebot zur Zusammenarbeit. Wie die Zusammenarbeit, nach der jüngsten Vergangenheit und den Unverschämtheiten, die sie sich bieten lassen musste, aussehen kann, darüber ist sich die Bürgermeisterin noch nicht sicher, allerdings erwägt sie, die Fraktionsvorsitzenden zu einem Gespräch im kleinen Kreis einzuladen. Die Hoffnung auf ein zielführendes Gespräch ist jedoch nicht sonderlich groß.