Pressemeldungen

Langfristige Konzepte im Friedhofswesen

Kosten nicht allein ausschlaggebend für Verwaltungsvorschlag

Im Rahmen der Konsolidierungsbemühungen der Gemeinde Mainhausen hat Bürgermeisterin Ruth Disser vor wenigen Wochen den Vorschlag einer langfristig angelegten Schließung des Alten Friedhofes in Zellhausen aufgegriffen. Aus Sicht der Verwaltungschefin wird seither mit unsachlichen Beiträgen versucht die Mainhäuser Bevölkerung gegen die Maßnahme zu mobilisieren. „Über die Zukunft der Mainhäuser Friedhöfe sollte aber sachlich und zukunftsorientiert beraten werden“, stellt Bürgermeisterin Ruth Disser fest und erklärt, dass Polemik im Bezug auf den „Alten Friedhof in Zellhausen“ nur zu Verunsicherungen führt. Dies vor allem, da eine diesbezügliche Entscheidung endgültig erst im Jahre 2043 greift und ein Schieben derselben diese Fristen immer weiter verlängert. „Die Entscheidung die heute gefasst wird, ist eine Entscheidung für die künftige Generation.“

Es ist sicherlich richtig, dass in der Diskussion auch die Kosten eine Rolle spielen. Jedoch beruhen die Verwaltungsvorschläge nicht allein auf Kosteneinsparungen sondern auch auf interne Erkenntnisse. „Die Wünsche und Anforderungen der Nutzungsberechtigten an das Bestattungswesen haben sich in den letzten Jahren sehr verändert“, so die Verwaltungschefin, „das zeigt sich deutlich daran, dass die Zahl der Urnenbestattungen immer mehr zunimmt und sich die Nutzungsberechtigte für die Urnenwand bzw. die Urnenerdgräber auf dem Waldfriedhof entscheiden.“

Weiterhin sieht der Verwaltungsvorschlag vor die Ruhefristen für Urnen von 25 Jahren auf 10 Jahre herabzusetzen. Auch hier trägt man dem Anliegen von Nutzungsberechtigten Rechnung die Laufzeiten von 25 Jahren für Urnen als zu lang erachten. Diese Änderung hätte auch den Vorteil, dass auf dem „Alten Friedhof“ Urnenbestattungen bis 2033 zugelassen werden können.

Ein weiterer Aspekt für eine endgültige Entscheidung zum „Alten Friedhof“ in Zellhausen ist die Tatsache, dass immer mehr Nutzungsberechtigte bestehende Gräber vor Ablauf der Ruhefristen räumen möchten. Heute können Nutzungsberechtigte die auslaufenden Gräber jeweils bis zu fünf Jahre verlängern lassen. Die meisten Gräber werden nicht verlängert um dort weiter zu bestatten, sondern weil man das Grab noch zum Gedenken an die Verstorbenen behalten möchte. Verlängerungen über die fünf Jahre hinaus sind sehr selten.

„Es sprechen also deutlich mehr Gründe dafür in der Gemeindevertretung eine endgültige Entscheidung anzustreben“, stellt Ruth Disser fest und setzt hinzu, „wobei natürlich der Kostenfaktor eine deutliche Rolle dabei spielt. Eine Gemeinde mit weniger als 10.000 Einwohnern kann sich angesichts knapper werdender Ressourcen keine drei Friedhöfe, mit einem jährlichen Gesamtfehlbetrag von rund 170.000 €, leisten. Ein langfristiges Auslaufen der Bestattungen am „Alten Friedhof“ hätte bereits bei Inbetriebnahme des Waldfriedhofes angestrebt werden sollen. Leider hat den Verantwortlichen damals der Mut für eine solche Entscheidung gefehlt.“

Ruth Disser stellt nochmals fest: Es wird kein Nutzungsberechtigter gezwungen seine Grabstelle aufzugeben, auch nicht bei Reihengräbern. Diese werden allerdings nur verlängert, weitere Bestattungen sind ausgeschlossen bei Reihengräbern. Damit handelt die Friedhofsverwaltung gemäß der Friedhofssatzung aus dem Jahre 2008.

Da viele Bürger verunsichert sind über die Situation und auch dem entsprechend viele Falschinformationen im Umlauf sind, kann die Friedhofsverwaltung nur anraten, bei Fragen sich direkt an die Verwaltung zu wenden bei Frau Totzauer unter 890032.