Pressemeldungen

Neue Friedhofsordnung und Gebühren beschlossen

Vorschlag einer Kommission wurde angenommen

Bei Vorlage des Kommissionsvorschlages zu den Satzungen bezüglich der Mainhäuser Friedhöfe stellte Bürgermeisterin Ruth Disser einleitend fest, dass „die Friedhofsordnung und die dazugehörige Gebührenordnung Themen sind, die immer sehr kontrovers diskutiert werden und die mit intensiven Gefühlen einhergehen. Hierbei geht es nicht nur um Geld, sondern um etwas, was wir alle gern aus unserem Leben verbannen, auch wenn wir genau wissen, dass es zum Leben dazu gehört.“

Schon im Sommer 2012 legte die Verwaltungschefin je einen Entwurf der erforderlichen Satzungen vor. Der zuständige Ausschuss war auf dem Waldfriedhof, um die Örtlichkeiten, hier vor allem die Grabgrößen, die Anordnung und die Möglichkeiten, in Augenschein zu nehmen und sich ein genaues Bild zu verschaffen. Nach der ersten öffentlichen Beratung wurde einstimmig eine Kommission zur Beratung über Satzungsentwürfe gebildet. In vielen Terminen sind die Mitglieder die Entwürfe Satz für Satz durchgegangen, haben Anregungen, auch aus der Bürgerschaft, beraten, diskutiert und versucht einfließen zu lassen. Die Arbeit in der Kommission und auch das Ergebnis lobte die Verwaltungschefin sehr, trotzdem „es die Mitglieder der Kommission ihr nicht immer leicht gemacht haben. Ich für meinen Teil habe viel gelernt und ich möchte den Mitgliedern der Kommission für Ihren Einsatz, die Energie und die konstruktive Zusammenarbeit sehr herzlich danken.“

 

Die nunmehr beschlossene Friedhofsordnung legt Arten der Grabstätten, Größe, Gestaltung usw. ebenso fest, wie Verhaltens- und Bestattungsvorschriften.  In Mainhausen können die Angehörigen wählen zwischen Reihengräber, Familiengräber, Urnenwahlgräber, Tiefengräber, einer Bestattung in der Urnenwand oder auch auf einer Gemeinschaftsgrabanlage. Die Kommission hat über weitere, vielleicht auch modernere, Bestattungsmöglichkeiten, wie z.B. die Bestattung auf einer Rasenfläche, beraten und hier dem Gemeindevorstand mehr Handlungsspielraum eingeräumt. Wenn ein Bedarf nach anderen Bestattungsformen festzustellen ist, kann der Gemeindevorstand die Möglichkeiten dafür schaffen, sofern die Umsetzung angemessen möglich ist.

Ein großer Punkt war und ist die Größe der Gräber auf dem Waldfriedhof in Zellhausen. Hier muss festgestellt werden, dass der Friedhof geplant und die Planungen von der Gemeindevertretung seinerzeit beschlossen wurden.

„Danach wurden die Planungen umgesetzt. Es wurden Pflasterarbeiten vorgenommen, die die Größe und den Ort des jeweiligen Grabes festlegen. Abweichungen und Veränderungen der Maße würde bedeuten: Alle Pflastersteine müssen wieder raus und neu verlegt werden. Der Kostenaufwand steht in keinem Verhältnis, auch wenn wir das Anliegen der Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen können“, stellt die Verwaltungschefin fest.

 

Des Weiteren wies die Bürgermeisterin nochmal daraufhin, dass das Abstellen von Blumen, Schalen, Kerzen usw. vor den Urnenwänden immer mehr zu einem Ärgernis wird. Teilweise werden Schalen abgestellt, die die unteren Grabreihen verdecken, verwelkte Blumen bleiben einfach stehen und vieles mehr. Die Beschwerden häufen sich, sodass hier künftig mehr eingriffen wird. Eingeräumt wird hier lediglich, dass es weiterhin möglich ist Blumenschmuck bis zu 5 Tage nach der Bestattung an der Urnengrabstätte zu belassen. Die Verwaltungschefin hofft sehr auf die Einsicht und Mitarbeit der Angehörigen, denn eine Urnenwand hat ihren Sinn - das Abstellen von Blumenschmuck ist dabei nicht vorgesehen.

 

Im Punkt V. der Friedhofsordnung ist man einer Anregung der evangelischen Kirchengemeinde ein Stück entgegengekommen. Es geht dabei um die Aufnahme eines Passus, der die Verwendung von Grabmalen usw., die nachweislich in der gesamten Wertschöpfung ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt worden sind, festschreibt. „Zwischenzeitlich wissen wir, dass zwei Gerichte die Satzungen, die die Verwendung anderer Steine untersagen, für unzulässig erklärt haben“, erklärt Ruth Disser und verweist auf den ersten Absatz, der als eine Anregung für die Angehörigen zu sehen ist und damit auf das eigentliche Problem der Kinderarbeit aufmerksam macht.

 

In der Kommission unstrittig war der § 4, Abs. 3, der Friedhofsordnung. Sodass wir damit ganz klar festlegen, dass nach dem 31. Dezember 2018 gar keine Bestattungen mehr auf dem alten Friedhof in Zellhausen möglich sind. Die Möglichkeit der Entwidmung besteht dann im Jahr 2043, wenn die Nutzungszeit für die letzte Grabstätte ausläuft.

Mit dieser Regelung muss keine Grabstätte vor Ablauf der Ruhefrist umgelegt werden. „Ich weiß, dass dies noch zu vielen Diskussionen führen wird und dass durch diese Regelung auch Ängste entstehen. Wir werden uns mit diesem Thema somit noch vor 2018 befassen müssen, um eine verträgliche Form der Umsetzung festzulegen“, kündigt sie an.

 

Besonders intensiv wurde die Gebührenordnung in der Kommission diskutiert, dabei wurde die eins zu eins Umsetzung der externen vorliegenden Kostenkalkulation ausgeschlossen, die weitaus höhere Gebühren vorsah. Das hat Ruth Disser schon bei den ersten Entwürfen ausgeschlossen. Die Lösung, die in der Kommission gefunden wurde, findet ihre absolute Zustimmung, auch wenn niemand Gebührenerhöhungen will.

 

Es wurde so etwas wie eine einfache Faustregel für die Berechnung zugrundegelegt. So werden künftig 44 € je Nutzungsjahr und Grabstätte angesetzt. So wird die Gebühr für ein Wahlgrab bei einer Nutzungsdauer von 25 Jahren mit einer Beisetzung 1.100 € betragen und bei einem Urnengrab für 20 Jahre und 2 Beisetzungen 880 €.