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Neue Straßenbeitragssatzung beschlossen

Langer Streit beendet - Ergebnis der eingerichteten Kommission fand Mehrheit

Die „alte" Straßenbeitragssatzung trat zwar schon in den 90-iger Jahren in Kraft, wurde aber erst durch die in den letzten Jahren umgesetzten Straßenbaumaßnahmen richtig wahrgenommen. „Viele Monate hielt die unschöne Diskussion an", so Bürgermeisterin Ruth Disser bei Einbringung der neuen Satzung.

In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 22.09.2009 dann, wurde die Anregung der Verwaltungschefin auf Bildung einer Kommission von den Fraktionen und von der Bürgerinitiative angenommen. Einleitend dankte Disser allen Beteiligten für die konstruktive und gute Zusammenarbeit und stellte fest: „Wir haben von Anfang an unsere Zielrichtung festgelegt und sicher war jedem von uns klar, dass wir nur einen Kompromiss erzielen können und wir legten, dass für die Gemeinde eine Gegenfinanzierung ebenso wichtig ist, wie eine Erleichterung der betroffenen Anlieger."

Das Ergebnis kann sich sehen lassen:

Die neue Straßenbeitragssatzung sieht eine Veränderung bei der Kostenverteilung vor. Lag die Kostenverteilung für den Straßenbau bisher bei je 50 % für Gemeinde und Anlieger, sollen die Anlieger künftig und auch in der Vergangenheit nur noch 35 % der Kosten für den Straßenbau tragen. Allein durch diese Veränderung entstehen der Gemeinde rückwirkend Mehrkosten von 329.159 €. Die Mehrkosten für zukünftige Maßnahmen können heute noch nicht beziffert werden.

Weiterhin wurde eine Festlegung des Umfangs getroffen. Seither galt die gesamte Straßenbreite als Beitragsfähig, unabhängig von der Breite. Künftig wird die Straßenbreite bei 10 m „gedeckelt". Ist also eine Straße 7 m breit, dann ist die komplette Breite beitragsfähig und wird abgerechnet. Ist eine Straße aber breiter und befindet sich in Wohn- und Mischgebieten, dann wird die Beitragsfähigkeit bei 10 m breite gedeckelt. Hier stellt Bürgermeisterin Disser fest, dass „diese 10 m die ungefähre Durchschnittsbreite aller Straßen in Wohngebieten ist. Der Mehraufwand der Gemeinde liegt bei ca. 200.000 €, für die bereits umgesetzten Straßenbaumaßnahmen.

Ein weiterer Mehraufwand kann der Gemeinde, je nach Antragstellung, durch die Aufnahme der Stundungsmöglichkeit der Beiträge entstehen. Der Satzungsentwurf nimmt jetzt im § 18 Bezug auf die Dienstanweisung. Diese Anweisung gibt dem Gemeinvorstand die Möglichkeit zu einem geringeren Zinsniveau oder gar zu einer zinslosen Stundung. Hier muss allerdings, je nach Sachlage durch den Gemeindevorstand ein Beschluss gefasst werden. Der mögliche Zinsausfall geht zu Lasten der Gemeinde.

Im Weiteren ist die neue Satzung eine Anpassung an die neuere Gesetzgebung und entspricht der Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes.

Ein, für die vielen Zuschauer bei der Sitzung der Gemeindevertretung wichtiger Punkt ist das rückwirkende Inkrafttreten der Satzung, zum 01.01.2006. Damit sind die Straßenbaumaßnahmen ab 2004 abgedeckt.

Klar arbeiteten die Kommission und auch die Verwaltungschefin heraus, dass jeder Mehraufwand der Gemeinde in irgendeiner Form gedeckt werden muss. Ohne eine Gegenfinanzierung besteht die Gefahr, dass eine Gemeinde nicht mehr in der Lage ist, die dringendsten Aufgaben zu erfüllen.

Das ist einer der Gründe zur mehrheitlich beschlossenen Erhöhung der Grundsteuer B. Mit einer Grundsteuer B von 230 %-Punkten liegt in Mainhausen seit Jahren unter dem Landesdurchschnitt. Seit Jahren fordert die Kommunalaufsicht eine Erhöhung der Grundsteuer B auf den Durchschnittswert von 267 %-Punkte. Dieser Forderung kommt die Gemeinde Mainhausen nunmehr nach. Durch die beschlossene Erhöhung um 30 %-Punkte, auf 260, erzielt die Gemeinde Mainhausen Mehreinnahmen von 119.348 €/jährlich.

Bei ihrer Einbringung der Beschlussvorlagen appelliert Bürgermeisterin Disser an die Verantwortung der Gemeindevertreter. „Es können nicht nur Geschenke verteilt werden, Politik muss auch dafür geradestehen, dass die finanziellen Mittel hierfür bereitstehen." Im Anschluss an der Sitzung der Gemeindevertretung bedauert die Verwaltungschefin sehr, dass lediglich die Straßenbeitragssatzung einstimmig beschlossen wurde und dass einige Gemeindevertreter ihre Verantwortung bei dem Beschluss zur Grundsteuer B nicht gesehen haben.