Pressemeldungen

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes.immissionsschutzgesetz
Aufstellung des Lärmaktionsplans für den Regierungsbezirk Darmstadt; Teilplan
Straßenverkehr
Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschlltzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der
Umgepung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr
aufzustellen.
Der Entvyurf des Lärmaktionsplanes für qen Regierungspezirk Dqrmstadt Teilplan
Straßenverkehr, wird vom 15. März 2010 bis zum 15. April 2010 auf der Homepage des
Regierungspräsidiums Darmstadt (www.rp-qqrrnstaqt.hessen.de) .unter der Rubrik
"Öffentliche Bekanntmachungen" veröffentlicht und zurn Downloqd bereitgestellt. Der
Entwurf wirq währenq qieser F.rist qarüber hinaus in Papierform beim
Regierungspräsidium Dannstadt zu den üblichen Geschäftszeiten unter folgender Adresse
ausgelegt:

Regierungspräsidium Dqrmstadt
Wjlhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt
Raum 4.053

In dem gleichen Zeitraum wird ferner der Entwurf bei den Stadtverwaltungen der Städte
parrnstadt Frqnkfurt, Hanau, Offenbach, Rüsselsheim, Wiesbaden und den
Kreisverwaltungen der Landkreise des Regierungsbezirks Darmstadt ausgelegt.
Zu dern Entwurf des Lärmaktionsplanes Teilplan Straßenverkehr können Stellungnahmen
bis zwei· Wochen nach Ende der Offenlage, also bis zum 29. April 2010, eingereicht
werden. Hierzu besteht die Möglichkeit, mit Hilfe eines Internetformulars auf der
Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt eine Stellungnahme auf elektronischem
Wege abzugeben. Ferner können Stellungnahmen schriftlich innerhalb der genannten
Frist direkt an die oben genannte Adresse oder über die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
unter dem Stichwort "Lärmaktionsplanung" eingereicht werden.

Nach Abschluss der Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt die
Bekanntmachung des aufgestellten Lärmaktionsplanes für den Regierungsbezirk
Darmstadt, Teilplan Straßenverkehr.
Regierung$präsidium Darmstadt
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