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Pflegemedaille des Landes Hessen

Pflegemedaille des Landes Hessen

Die Pflegemedaille des Landes Hessen - eine vom Hessischen Ministerpräsidenten gestiftete Auszeichnung, mit der auf den Einsatz pflegender Angehöriger aufmerksam gemacht wird - ist erstmals 2004 im Rahmen eines Festaktes im Schloss Biebrich in Wiesbaden verliehen worden.

Das Land Hessen will damit Dank und Anerkennung für solches herausragendes Wirken übermitteln. Mit der neuen Auszeichnung soll das ehrenamtliche, insbesondere soziale Engagement gestärkt werden. „Eine Gesellschaft ist nur dann zukunftsfähig, wenn die Bürgerinnen und Bürger bereit sind, sich einzubringen und Verantwortung für andere zu übernehmen", betont Ministerpräsident Roland Koch.

Vorschläge jederzeit willkommen

Die Nachfrage nach der noch „jungen" Pflegemedaille ist groß, stellt Sozialministerin Silke Lautenschläger erfreut fest. Mit der Pflegemedaille können Personen in Hessen ausgezeichnet werden, die einen pflegebedürftigen, kranken oder behinderten Menschen, der ihnen nahe steht, unentgeltlich im häuslichen Bereich über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens fünf Jahren gepflegt und betreut haben. Leistungen der Pflegeversicherung oder ein geringfügiges Entgelt schließen die Ehrung nicht aus.

Vorschlagsberechtigt sind Kirchen und Religionsgemeinschaften, Verbände der freien Wohlfahrtspflege, die privatgewerblichen Verbände der Alten- und Behindertenhilfe, die Landesseniorenvertretung Hessen, der Beauftragte der Hessischen Landesregierung für behinderte Menschen, Selbsthilfegruppen, die Gemeinden und Kreise und jede natürliche Person. Der Vorschlag ist an den Landrat oder Oberbürgermeister zu richten, die ihn mit einer Stellungnahme zur Entscheidung an das Sozialministerium weiterleiten.