Pressemeldungen

Photovoltaik-Anlagen bis 31. Januar 2021 registrieren

Energieberatung der Verbraucherzentrale Hessen informiert zum Marktstammdatenregister

Es bleiben nur noch wenige Wochen, um ältere Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke im Marktstammdatenregister zu registrieren. Wer seine Anlagen nicht registriert, erhält unter Umständen keine Einspeisevergütung und riskiert Bußgelder.

Die Registrierung ist online auf www.marktstammdatenregister.de möglich.

Am 31. Januar 2021 endet die Frist, um ältere Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke im Markstammdatenregister zu registrieren. Die Frist gilt für Anlagen, die vor dem 1. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden. Sie gilt auch für die bereits im vorausgegangenen PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur registrierten Anlagen und für solche Anlagen, die ab Januar 2021 keine EEG-Förderung mehr erhalten.

Anlagen, die nach dem 1. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden, müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme registriert werden. Sie sollten also bereits im Markstammdatenregister erfasst sein. 

Die Registrierungspflicht gilt für alle ortsfesten Anlagen zur Stromerzeugung und Batteriespeicher, die an das Stromnetz angeschlossen sind. Dazu gehören auch ortsfeste kleine Balkon-Solargeräte. Die Registrierung ist sowohl für den Anlagenbetreiber selbst wie auch für jede Anlage erforderlich. Für Elektroautos und Ladestation gilt diese Pflicht nicht.

Hintergrund

Das Marktstammdatenregister ist ein amtliches Register des Strom- und Gasmarktes. Es wird von der Bundesnetzagentur betrieben. Alle stromerzeugenden Anlagen müssen seit 2019 im Markstammdatenregister gemeldet werden. Ziel ist, eine hochwertige und vollständige Datenbasis für Behörden und Marktakteure zu schaffen, um so die bedarfsgerechte Entwicklung der Energieversorgung zu erleichtern.

Informationen zu den Energieberatungsangeboten der Verbraucherzentrale gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kostenfrei unter 0800 – 809 802 400.

Über die Energieberatung

Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet das größte interessenneutrale Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland. Seit 1978 begleitet sie private Verbraucher mit derzeit rund 600 Energieberatern und an mehr als 800 Standorten in eine energiebewusste Zukunft. Jedes Jahr werden mehr als 100.000 Haushalte zu allen Energie-Themen unabhängig und neutral beraten, beispielsweise Energiesparen, Wärmedämmung, moderne Heiztechnik und erneuerbare Energien. Die durch die Beratungen eines Jahres bewirkten Energieeffizienzmaßnahmen führen zu einer Einsparung an Energie, die einem Güterzug von 50 km Länge voller Steinkohle entspricht. Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Über die Verbraucherzentrale Hessen:
Die Verbraucherzentrale Hessen bietet unabhängige und werbefreie Beratung für Verbraucher in allen Lebenslagen, von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zahnzusatzversicherung. Unsere Kompetenz basiert auf der Erfahrung von jährlich ca. 100.000 Kontakten mit Verbrauchern in Hessen.