Pressemeldungen

Rauchmelder retten Leben

Übergangsfristen zur Einführung laufen aus

Seit Juni 2005 besteht in Hessen eine gesetzlich verankerte Rauchmelderpflicht, die durch die Hessische Bauordnung (HBO §13) verbindlich geregelt ist. Die derzeit vorgesehene Übergangsfrist für Bestandsbauten, also für die vor 2005 erbauten Wohngebäude, läuft  zum 31.12.2014 aus.

An diese Verpflichtung erinnert Bürgermeisterin Ruth Disser mit Nachdruck, denn die Fachleute bewerten die Einführung der Rauchmelderpflicht in Hessen als Erfolg, da damit nachweislich und rechtzeitig in vielen Fällen Brandgefahren erkannt und oft tödliche Personen- und hohe Sachschäden vermieden werden konnten.

In Hessen wird derzeit die Zahl der mit Rauchmeldern ausgestatteten Wohnungen auf rund ein Drittel geschätzt, was bedeutet, „dass hier noch mehr Aufklärungs- und Präventionsarbeit zu leisten ist. Mit einer relativ geringen Investition für entsprechende Warngeräte kann man schließlich einen recht optimalen Schutz erreichen – dennRauchmelder retten Leben“, erklärt Ruth Disser.