Pressemeldungen

Regeln müssen beachtet werden

Grabräumungen müssen bei der Friedhofsverwaltung gemeldet werden

Vermehrt wird in der Gemeinde Mainhausen festgestellt, dass Nutzungsberechtigte, nach Ablauf ihrer Grabstellen, diese räumen, ohne die Genehmigung der Friedhofsverwaltung einzuholen oder diese über die Räumung zu informieren.

„Grundsätzlich überlässt es die Gemeinde dem Nutzungsberechtigten die Grabstellen selbst abzuräumen“, erläutert Bürgermeisterin Ruth Disser und verweist hier aber ausdrücklich auf die Friedhofsordnung. Hier ist im § 29 die Grabentfernung eindeutig geregelt.

Neben der Anzeigepflicht sind alle baulichen Bestandteile, auch das Fundament der Einfassung und des Grabsteines vollständig zu entfernen. Die Grabstelle ist im Anschluss aufzufüllen. Gegenstände wie Vasen, Laternen, Figuren und ähnliches sind vom Friedhof zu entfernen.

Eine Abnahme erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. Sollten sich bei Überprüfung der geräumten Grabstelle noch Teile vom Fundament im Bodenbereich befinden, werden diese vom Bauhof nachträglich geräumt und die volle Räumungsgebühr berechnet.

In Zukunft wird die Friedhofsverwaltung für nicht angezeigte Räumungen ein Bußgeld erheben.

In diesem Zusammenhang weist Bürgermeisterin Ruth Disser auf ein weiteres Ärgernis bei der Friedhofsnutzung hin. Denn seit Jahren gehen regelmäßig Beschwerden über das Abstellen von übergroßen Pflanzgefäßen, Laternen und ähnliches vor den Urnenwänden ein. Gerade für die Nutzungsberechtigten der unteren Urnenwandreihen ist das ein nicht hinnehmbarer Zustand.

Trotz mehrerer Presseartikel der Friedhofsverwaltung, mehr Rücksicht zu üben, hat dies zu keiner Verbesserung der Lage geführt. Aus diesem Grund wird hier in Zukunft gehandelt.

Gemäß § 30, Pkt. 6, der Friedhofordnung ist es generell untersagt Blumenschmuck, Blumenschalen oder ähnlichen, oberhalb und unterhalb der Urnenwände abzustellen. Die Friedhofverwaltung ist berechtigt diese zu entfernen und zu entsorgen. Für entfernte Schalen, Vasen oder ähnliches übernimmt die Friedhofsverwaltung keine Entschädigungszahlung. Ausnahme sind Bestattungen, hier wird für einen gewissen Zeitraum (max. 2 Wochen) Kränze und ähnliches akzeptiert.

Die Friedhofsverwaltung wird diese Maßnahmen in den nächsten Wochen umsetzen.