Pressemeldungen

Steuer- und Abgabenfälligkeit zum 15. November 2025

Am 15. November steht der nächste Hauptfälligkeitstermin für Grundsteuer, Müllgebühren und Gewerbesteuer an. Die Gemeinde Mainhausen erinnert alle Bürgerinnen und Bürger daran, Zahlungen rechtzeitig zu leisten oder für ausreichende Kontodeckung bei erteilten SEPA-Lastschriftmandaten zu sorgen.

Steuerfaelligkeit2025

Die Gemeinde Mainhausen weist darauf hin, dass am 15. November 2025 der regelmäßige Hauptfälligkeitstermin für Grundsteuer, Müllgebühren und Gewerbesteuer ansteht.

Der letzte Abgaben- bzw. Steuerbescheid bleibt weiterhin gültig, solange kein neuer Bescheid erstellt wurde. Es werden keine zusätzlichen Rechnungen oder Zahlungserinnerungen versendet.

Bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat werden die fälligen Beträge automatisch von der Gemeinde Mainhausen zum jeweiligen Termin abgebucht. Die Gemeindeverwaltung bittet darum, auf ausreichende Kontodeckung zu achten.

Selbstzahlerinnen und Selbstzahler werden gebeten, die fälligen Beträge gemäß dem letzten Bescheid rechtzeitig bis zum Fälligkeitstag zu überweisen. Für eine korrekte Zuordnung ist es wichtig, bei der Überweisung den Empfänger Gemeinde Mainhausen, die korrekte Bankverbindung und das Kassenzeichen anzugeben.

Bankverbindung der Gemeinde Mainhausen:
Empfänger: Gemeinde Mainhausen
IBAN: DE06 5065 2124 0017 0162 39
BIC: HELADEF1SLS
Kreditinstitut: Sparkasse Langen-Seligenstadt

Die Gemeinde bittet um Beachtung, um unnötige Mahnungen und zusätzliche Kosten zu vermeiden.