Pressemeldungen

Straßenreinigung im Ortsgebiet

 

Sommerzeit ist Blühflächenzeit. Dies gilt nicht nur für die tollen Blühwiesen, die zahlreich vom Bauhof der Gemeinde Mainhausen, von Bürgerinnen und Bürgern oder Initiativen angelegt wurden. Nein, es gilt auch für die oftmals kniehohen Grünpflanzen, die sich gerne an den Hauswänden und auf den Gehwegen tummeln.

Immer öfter fallen diese Gewächse mittlerweile ins Auge des Betrachters. Auch ein starker Überwuchs von Bäumen und Sträuchern über die Grundstücksgrenzen hinaus behindert vielerorts die ordnungsgemäße Nutzung der Gehwege.

Im Sinne eines gemeinschaftlichen Miteinanders möchte die Gemeinde Mainhausen noch einmal auf die vorhandene Straßenreinigungssatzung vom November 2020 (www.mainhausen.de/satzungen-allgemeine-regelungen - Straßenreinigungssatzung) hinweisen.

Im gesamten Gemeindegebiet ist die Straßenreinigung gemäß dieser Satzung auf die Anlieger übertragen. Demnach ist jeder Eigentümer eines Grundstückes verpflichtet, Straßen, Straßenabschnitte und Straßenteile (Gehweg und Abflussrinne) regelmäßig zu reinigen und ordnungsgemäß zu räumen. Diese Verpflichtung gilt sowohl für bebaute als auch für unbebaute Grundstücke.

Die Reinigungspflicht umfasst auch die Entfernung von Überwuchs, Gras, Unkraut, Laub, Schlamm und sonstigem Unrat jeglicher Art.

Insbesondere bei den starken Regenfällen in den letzten Wochen, wurde der Wasserabfluss durch stark verunreinigte Ablaufrinnen erschwert und große Mengen Schmutz und Schlamm in die Kanalisation eingetragen, was langfristig zu Verstopfungen führt.

Bei der Reinigung sind Geräte zu verwenden, welche die Straße bzw. Straßenteile nicht beschädigen. Der Straßenkehricht ist sofort zu beseitigen. Er darf weder Nachbarn zugeführt noch in die Straßensinkkästen, sonstigen Entwässerungsanlagen oder offene Abzuggräben geschüttet werden.

Wir danke Ihnen schon heute für Ihre Mitarbeit.