Pressemeldungen

Stundung von Gewerbesteuerzahlungen

Von der Coronakrise sind auch die Mainhäuser Gewerbetreibenden betroffen. Umsätze brechen weg und Kunden, die selbst davon betroffen sind, können die Rechnungen für die ausgeführten Lieferungen und Leistungen nicht mehr bezahlen.

Sofern hier finanzielle Engpässe entstehen, können Steuernachzahlungen für Vorjahre bzw. die laufenden Vorauszahlungen unbürokratisch gestundet werden. Sobald feststeht, dass die laufenden Vorauszahlungen, die regelmäßig aufgrund der Erträge der Vorjahre festgesetzt werden, zu hoch sind, können diese selbstverständlich angepasst werden.

Hier reicht es aus, eine überschlägige Gewinnberechnung für das Jahr 2020 durch den Steuerberater oder den Gewerbetreibenden vorzulegen. Da die sinkenden Erträge aber auch Auswirkungen auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuervorauszahlungen haben, wird empfohlen, sich auch mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzen. Anfragen können über das Hauptamt (w.walter@mainhausen.de) gestellt werden.