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Sturmtief Xynthia hat auch in Mainhausen Folgen

Sturmschaden

Versicherung tritt für Schäden nicht ein - Strafantrag gestellt

Viele Schäden im Wald hat es, nach Auskunft des zuständigen Revierförsters, nicht gegeben. So spricht der Forst von Schäden bei ca. 1.000 Festmetern.

In der Gemeindeverwaltung gingen allerdings im Nachgang einige Meldungen und Schadenersatzforderungen von Mountainbiker und Joggern ein. So schilderte ein Mountainbiker wie er, auf dem Mainweg, Höhe des HSV-Mainflingen, von einem umstürzenden Baum nur knapp verfehlt wurde. Das Geäst jedoch beschädigte den Fahrradhelm und das Mountainbike.

Am Naturschutzsee in Mainflingen wurde ein Jogger von einem Ast erwischt und von der Mainhäuser Feuerwehr aus der Gefahrenzone gebracht.

„Sämtliche Schadenersatzforderungen wurden der zuständigen Versicherung gemeldet", erklärt Bürgermeisterin Disser und weist daraufhin, dass die Gemeinde Mainhausen der Verkehrssicherungspflicht durch regelmäßige Baumkontrollen voll und ganz nachkommt.

Eine Gemeinde haftet in der Regel für einen Kontrollmangel, wenn er ursächlich für den Schadenseintritt war. Dies ist dann der Fall, wenn ein Baum nicht oder nur unzureichend kontrolliert wurde und deswegen ein Schaden eintritt. „Die Gemeinde Mainhausen kommt dieser Verkehrssicherungspflicht regelmäßig nach", stellt die Verwaltungschefin fest, „ein Baumkataster ist vorhanden und regelmäßige Baumkontrollen werden durch ein Fachunternehmen durchgeführt. Diese Maßnahmen kosten die Gemeinde jährlich ca. 5.000 € und wir nehmen diese Verpflichtung sehr ernst."

Hier kann Bürgermeisterin Disser nur an die Vernunft der Menschen appellieren, denn bei einem Tage vorher angekündigten Sturmtief sollte man Spaziergänge u. ä. in unmittelbarer Nähe von Bäumen grundsätzlich vermeiden. „Man gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch die im Einsatz befindlichen Rettungskräfte. So ein Verhalten ist unverantwortlich."

Die Mainhäuser Feuerwehr war an dem besagten Sonntag ununterbrochen im Sturmeinsatz. So wurde die Feuerwehr um 14.00 Uhr gerufen, weil auf der L 2310, ab Hillerkreuzung in Richtung Stockstadt mehrere Bäume auf die Fahrbahn gestürzt sind.

Nach Absprache mit der Polizei wurde dieser Bereich voll gesperrt. Diese Maßnahme wurde von der Verwaltungschefin sehr begrüßt.

Das ein Kraftfahrzeugführer weder das Anhaltesignal, noch die Sperrung beachtete führte nunmehr zu einem Strafantrag.

Das unverantwortliche Verhalten des Fahrers kann keinesfalls akzeptiert werden. Vor allem weil, der dort eingesetzte Feuerwehrmann sogar gezwungen war zur Seite zu springen. Das Fahrzeug fuhr, zwar langsam aber stetig weiter, auf die Einsatzkraft zu und machte keine Anstalten zu halten.

„Wenn ich daran denke, dass ein, mit der Räumung der Straße beschäftigter, Feuerwehrmann fast selbst von einem Ast getroffen wurde, ist ein solches Verhalten für mich nicht nachvollziehbar", so die Verwaltungschefin.