Pressemeldungen

TV-Untersuchung der Hausanschlussleitungen

In letzter Zeit melden sich besorgte Bürger und teilen mit, dass diverse Firmen, teilweise im Namen der Gemeinden, den Grundstückseigentümern anbieten, eine TV-Untersuchung ihrer Abwasser-Grundleitungen durchführen zu lassen, da dies nun Vorschrift wäre.

Gemäß § 43 Abs. 2 des Hessischen Wassergesetzes haben die Abwasserbeseitigungspflichtigen den ordnungsgemäßen Bau und Betrieb der Zuleitungskanäle zum öffentlichen Kanal zu überwachen oder sich entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen.

Da die genaue Vorgehensweise hinsichtlich der Begutachtung der Anschlussleitungen noch nicht feststeht, aber in einigen anderen Bundesländern die Untersuchung der Kanäle bereits angelaufen ist, wird zur Zeit im Rahmen einer neuen Eigenkontrollverordnung (EKVO) des Landes Hessen, die zum 01.01.2010 in Kraft treten soll, die vorgenannte Bestimmung des Hessischen Wassergesetzes konkretisiert, die anschließend von uns erfüllt werden muss.

Von unserer Seite ist bisher noch keine Veranlassung getroffen worden, eine Untersuchung der Hausanschlussleitungen (Grundstückszuleitungen) an den öffentlichen Kanal durchführen zu lassen.
Wir empfehlen deshalb allen Hauseigentümern, im Moment, außer bei Störungen im Hausanschlussbereich, keine vorzeitigen Untersuchungen ihrer Abwasserkanäle durchführen zu lassen. Nach der Veröffentlichung der EKVO werden wir dann die Betroffenen rechtzeitig über die weitere Vorgehensweise unterrichten."