Pressemeldungen

Umgang mit nicht öffentlichen Informationen

Ein Schreiben des Gemeindevorstandes teilweise wörtlich zitiert

„Immer wieder kommt es vor, dass interne Informationen der Verwaltung und des Gemeindevorstandes dem „Mainhäuser Blättchen" zu entnehmen sind, bevor diese Dinge öffentlich sind", beginnt Bürgermeisterin Disser ihre Ausführungen zu den neusten Vorgängen, „verwaltungsinterne Verhandlungen und Gespräche mit anderen Behörden werden im vorhinein und in einer Art öffentlich gemacht, dass dadurch schon mehrfach Verhandlungen unnötig in die Länge gezogen und verkompliziert wurden."

Solche Vorkommnisse Schaden der Gemeinde Mainhausen und stören Verhandlungen mit Ämtern und möglichen Investoren.

Die neuste Veröffentlichung im „Mainhäuser Blättchen" vom 29.01.2009 zum Thema Haushaltsgenehmigung 2008 kann, nach Auffassung der Verwaltungschefin, Einfluss auf die bisher gute Zusammenarbeit der Gemeinde Mainhausen mit dem Kreis Offenbach haben.

Zum Sachverhalt sei hier ausgeführt, dass die amtliche Genehmigung des gemeindlichen Haushaltsplanes für 2008 bei der Gemeinde Mainhausen erst am 15.12.2008 einging. Diese Tatsache führte bei einer Fraktion zu „Irritationen", wie der Fraktionsvorsitzende in einer Anfrage an den Gemeindevorstand ausführte.

Die diesbezügliche schriftliche Anfrage, die per Mail an die Bürgermeisterin gerichtet war, wurde von dieser vorab ebenfalls per Mail am 27.01.2009, um 14.29 Uhr, beantwortet. Die Antwort ging, wie bei solchen Vorgängen üblich, an die Vorsitzenden der Fraktionen, dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung und dem Vorsitzenden des Ausschusses.

Somit erhielten die Fraktionsvorsitzenden am 27.01.09 eine ausführliche, schriftliche Information über den gesamten Sachverhalt, der deutlich machte, dass die Haushaltsgenehmigung, aufgrund eines Büroversehens, erst so spät in schriftlicher Form vorlag.

„Wir sind alles Menschen und solche Versehen können immer wieder passieren", erklärte Bürgermeisterin Disser, „es besteht keinerlei Anlass, so etwas öffentlich darzustellen, auch wenn klar ist, dass dieser Artikel wieder meine Person treffen soll."

Nach Auffassung der Verwaltungschefin handelte es sich bei der Beantwortung auf eine Anfrage um einen nichtöffentlichen Vorgang.

Die Überprüfung des Sachverhaltes durch den Hessischen Städte- und Gemeindebund und durch die Kommunalaufsicht des Kreises wurde veranlasst.