Pressemeldungen

Umleitung für die Busse 58 und OF-85

L3065 gesperrt: Haltestellen entfallen

Ostkreis – Aufgrund einer Straßenbaumaßnahme auf der Landesstraße L  3065 zwischen Seligenstadt und Mainhausen-Zellhausen kommt es ab Montag, 6. September (Betriebsbeginn), bis voraussichtlich Anfang Dezember zu einer Vollsperrung. Nach Angaben der Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach (kvgOF) werden die Linien 58 und OF-85 in diesem Zeitraum umgeleitet, einige Haltestellen entfallen.

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Umgeleitet wird die Linie 58: An der sogenannten Hillerkreuzung biegt der Bus in die Zellhäuser Straße ab und fährt in Richtung Mainflingen. Vor dem Kreisel bedient er eine dort eingerichtete Ersatzhaltestelle. Dort haben Fahrgäste mit Ziel Zellhausen die Möglichkeit auf die Linie OF-86 umzusteigen und ab der Haltestelle „Ginkgoring“ ihre Fahrt fortzusetzen (die Haltestelle befindet sich wenige Meter hinter dem Kreisverkehr).

Die Buslinie 58 wendet im Kreisverkehr, fährt zurück über die Landesstraße L 2310 nach Seligenstadt und bedient dann wieder den regulären Linienweg. Wichtig: Die Haltestellen „Ostring“ und „Wiesenstraße“ werden während der Baumaßnahme von der Linie 58 nicht bedient.

Die Linie OF-85 fährt ab Seligenstadt von der Zellhäuser Straße links ab auf die L 2310. An der Hillerkreuzung biegt die Linie auf die Mainflinger Straße ab und fährt in Richtung Mainhausen-Zellhausen. Dort bedient der Bus die Haltestelle „Ostring“. Danach werden die Haltestellen „Altes Rathaus“, „Blumenweg“ und „Ring-/Bahnhofstraße“ bedient. Allerdings fährt der Bus die Haltestelle „Wiesenstraße“ nicht an. Diese Umleitungsregelung gilt in beiden Fahrtrichtungen.

Kunden mit dem Fahrtziel Mainhausen-Zellhausen können bereits in Seligenstadt ab den Haltestellen „Würzburger Straße“ oder „Schwimmbad“ direkt auf die Linie OF-85 umsteigen.

Die Kundeninformation an den einzelnen Haltestellen und den Aufbau der jeweiligen Ersatzhaltestelle übernimmt die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach.

Für eventuelle Rückfragen wenden sich Interessenten an die Mail-Adresse ➔ baustellen@kvgof.de