Pressemeldungen

Unerwünschte Hinterlassenschaften am Pkw mittels Werbeträgern in Mainhausen

Wer hat es noch nicht erfahren müssen; man kommt zu seinem geparkten Fahrzeug und findet hinter Scheibenwischer oder an dem Seitenfenster einen Werbeträger mit u.a. mit dem Slogan „Sie wollen Ihr Auto verkaufen?… Rufen Sie mich an, wir zahlen bar und holen das Auto sogar ab“. Auf dem Werbeträger sind meist Telefonnummern von Festnetz und Handy angeben; auch E-Mailadressen. Zudem sind Firmenadressen angeben, welche wohl den Eindruck einer seriösen Autofirma hervorrufen sollen.

Diese Art von Werbung ist rechtlich unzulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit  dar, welche mit einem Bußgeld geahndet wird. Genehmigt sind solchen Maßnahmen nicht, da man ansonsten dieser Art von Praxis die Türe öffnen würde.

Sehr häufig gestalten sich die entsprechenden Ermittlungen aber schwierig, da es sich oft um Scheinfirmen handelt und die Hintermänner im Verborgenen bleiben. Man ist also darauf angewiesen, den Täter auf frischer Tat zu stellen und so an die Hintermänner zu gelangen.

In der Vergangenheit  konnte das Ordnungsamt Erfolge bei der Ermittlung der Verantwortlichen vermelden, aber nicht immer trifft dies zu.

Wenn Sie also einen derartigen Sachverhalt beobachten, dann rufen Sie zeitnah das Ordnungsamt unter 06182/ 8900- 76/70 an. Von dort aus werden sofort Ermittlungen eingeleitet.