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Vandalismus nimmt immer mehr zu

Beklebt, verkratzt, besprüht oder gleich komplett zerstört – der Vandalismus an Schildern und Verkehrseinrichtungen im Gemeindegebiet von Mainhausen hat in den letzten Wochen drastisch zugenommen.

Trauriger Höhepunkt der nächtlichen Vandalismus-Aktionen war am vergangenen Wochenende die Nord-West-Ring-Straße im Ortsteil Zellhausen.

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Hier wurden über die gesamte Straßenlänge, mehrere Verkehrsschilder mitsamt Fundament aus der Verankerung gerissen und so stark beschädigt das sie komplett erneuert werden müssen. Das gleiche gilt für den Verkehrsspiegel gegenüber einer Firmenausfahrt.

Im weiteren Verlauf wurden Abdeckplatten von der Mauer eines Gewerbetreibenden gerissen, der nun ebenfalls erheblichen Kosten zu tragen hat. Die Spuren der Verwüstung endeten an einer zerstörten Baustellensicherung und der dort aufgestellten Chemietoilette, die kurzerhand umgeworfen wurde.

Da diese Taten mit einigem Lärm einhergegangen sein müssen, bittet die Gemeinde die Bevölkerung um Mithilfe und sachdienliche Hinweise unter ordnungsamt@mainhausen.de oder Tel. 06182/8900-70.

Die Reinigung, Instandsetzung oder Neubeschaffung von beschädigten Verkehrsschildern belasten den gemeindlichen Haushalt jedes Jahr mit einem hohen Betrag. Seit ein paar Wochen werden immer wieder Verkehrszeichen in beiden Ortsteilen mit Aufklebern beklebt. Dieser Vandalismus gefährdet auch die Sicherheit von Verkehrsteilnehmern.

Um die Schilder wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu bringen, müssen sie demontiert, aufwendig gereinigt und wieder montiert werden. Oftmals ist durch den Aufkleber die reflektierende Folie beschädigt, das Verkehrsschild ist damit unbrauchbar und muss erneuert werden. Die Anschaffungskosten und der Arbeitsaufwand des örtlichen Bauhofs könnten bestimmt besser für andere Verkehrssicherheitsmaßnahmen eingesetzt werden. 

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass es sich hierbei um kein Kavaliersdelikt handelt, sondern den Verursachern eine Anzeige wegen Sachbeschädigung drohen, die mit einer Geldbuße oder bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe geahndet wird, möglicherweise ist sogar der Tatbestand eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr erfüllt, wenn es durch nicht mehr erkennbare oder beschädigte Schilder zu einem Unfall kommt. Hierfür sieht das Gesetz bis zu fünf Jahren Freiheits- oder Geldstrafe vor.

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  • Schild2