Pressemeldungen

Vereinfachte Umlegung für das Gebiet "Ginkgoring / Ahornstraße"


„Der vom Gemeindevorstand gefasste Beschluss über die vereinfachte Umlegung für das Gebiet "Ginkgoring/Ahornstraße" in der Gemarkung Mainflingen ist am 23.09.2013 unanfechtbar geworden“, heißt es in der erforderlichen amtlichen Bekanntmachung.

Damit wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Ausgetauschte oder einseitig zugeteilte Grundstücksteile und Grundstücke werden so, wie sie stehen und liegen, Bestandteil des Grundstückes, dem sie zugeteilt werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke.

Mit dieser Bekanntmachung werden die neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücksteile oder Grundstücke eingewiesen.

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb von einem Monat nach Veröffentlichung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei dem Gemeindevorstand der Gemeinde Mainhausen, Rathaus, Rheinstraße 3, 63533 Mainhausen, erhoben werden. Über den Widerspruch entscheidet der Gemeindevorstand der Gemeinde Mainhausen.