Pressemeldungen

Veröffentlichung und Weitergabe von Geburtstagen und Ehejubiläen

Besuche des Gemeindevorstandes und der Bürgermeisterin

Seit 2015 gibt es eine Gesetzesänderung im Bundesmeldegesetz zum Thema Datenschutz. Demnach dürfen keine persönlichen Daten mehr an den Gemeindevorstand weitergeleitet werden, wenn der Bürger eine Sperre im Melderegister eingetragen hat.

Es wird nochmals auf die Folgen dieser Gesetzesänderung hingewiesen: Bei runden Geburtstagen ab dem 75. Lebensjahr und Ehejubiläen ab der Goldenen Hochzeit findet kein Besuch von der Bürgermeisterin oder einem Vertreter aus dem Gemeindevorstand mehr statt.

Für den Fall, dass Bürgerinnen und Bürger diese Sperre gesetzt haben, aber dennoch einen Besuch wünschen, bitten wir um kurze telefonische Meldung ca. 4 Wochen vor dem Jubeltag.