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Weiterer Ausbau der Kinderbetreuung in Mainhausen

Ziel: Längere Öffnungszeiten und Umsetzung der Mindestverordnung

„Bereits heute verfügt Mainhausen über ein dichtes Netz an Betreuungsmöglichkeiten", erklärt Bürgermeisterin Disser, nicht ohne Stolz, denn die Schaffung eines attraktiven Kinderbetreuungsangebotes ist für sie seit Beginn ihrer Amtszeit im Jahr 2004 ein ganz besonderes Anliegen. Jetzt soll hier ein weiterer Schritt gegangen werden:

Die Verlängerung der Öffnungszeiten für die Ganztagsbetreuung.

Für die Tagesstättenkinder hatten die gemeindlichen Einrichtungen bisher zu unterschiedlichen Zeiten geöffnet. Die Möglichkeiten liegen bei einer Bringzeit von 07.00 bis 07.30 Uhr und einer Abholzeit von 16.00 bis 17.00 Uhr. Lediglich die Mainflinger Kindertagesstätte „Panama" bietet Öffnungszeiten von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr (Montag bis Donnerstag) und von 07.00 bis 14.00 Uhr (Freitag).

„Nach Rücksprache mit den Leiterinnen unserer Einrichtungen wollen wir ab dem 01. September 2009 einheitliche Öffnungszeiten anbieten", erklärt die Verwaltungschefin und meint damit die neuen Öffnungszeiten von 07.00 bis 17.00 Uhr für Montag bis Donnerstag und am Freitag von 07.00 bis 15.00 Uhr.

Die längeren Öffnungszeiten bieten den Kindern und Eltern ein angemessenes Betreuungsangebot, bessere Planbarkeit und ausreichend Spielraum, was die Attraktivität der Gemeinde Mainhausen für junge Familien steigert.

Zur Umsetzung dieses Vorhabens und zur Umsetzung der geänderten Mindestverordnung des Landes Hessen sind 108 zusätzliche Personalstunden erforderlich. Die Änderung der Mindestverordnung wurde am 17. Dezember 2008 durch die Landesregierung unterzeichnet und soll ebenfalls zum 01. September 2009 in Kraft treten.

Nach der geänderten Mindestverordnung beträgt die personelle Besetzung je Kindergruppe 1,75 Fachkräfte, statt bisher 1,5 Fachkräfte. Eine Landesvorgabe deren Umsetzung Bürgermeisterin Disser vorantreiben will.

Die Verwaltungschefin vertritt allerdings auch hier die Auffassung, dass auch hier die inhaltlichen Voraussetzungen einer Ausgleichspflicht nach Artikel 137, Abs. 6 (Konnexitätsprinzip), der Landesverfassung erfüllt ist. „Wer bestellt bezahlt", so Bürgermeisterin Disser, „da das Land Hessen einen kostentreibenden Standard für den Regelfall verbindlich vorgibt, muss hier eine längerfristige Finanzierungszusage des Landes folgen."

Diese Auffassung wird auch durch den Hessischen Städte- und Gemeindebund gestützt, der die Verhandlungen mit dem Land Hessen aufgenommen hat.

Die Stellenausschreibungen wird in den nächsten Tagen rausgehen, da keine Änderung des Stellenplanes erforderlich ist. Die Verwaltungschefin ist überzeugt, „dass hessenweit großes Interessen an Fachkräfte im pädagogischen Bereich besteht und auch weiter bestehen wird."

Neben der verlängerten Öffnungszeiten und der personellen Aufstockung ist in Mainhausen immer noch die pädagogische Qualität in den Einrichtungen wichtig, was auch bei der Auswahl von neuem Personal immer die Entscheidungsgrundlage ist.